Einzuhaltende Vorschriften. Planende und ausführende Firmen sind gem. § 12 AVBFernwärmeV vom Kunden auf die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorschriften sowie dieser TAB bei allen Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung und Änderung der Kundenanlage zu verpflichten. Insbesondere sind alle bestehenden amtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sowie DIN- und DINEN- Normen in der jeweiligen neuesten Fassung, die sich auf die Berechnung und Herstellung von Heizungsanlagen, Fernwärmeanschlüssen/- Übergabestationen und die dazugehörigen Apparate und Bauelemente beziehen, mindestens einzuhalten. Gleiches gilt für die betreffenden sicherheitstechnischen Vorschriften und Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften.
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Samples: Netzanschlussvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme
Einzuhaltende Vorschriften. Planende und ausführende Firmen sind gem. § 12 AVBFernwärmeV vom Kunden auf die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorschriften sowie dieser TAB bei allen Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung und Änderung der Kundenanlage zu verpflichten. Insbesondere sind alle bestehenden amtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sowie DIN- und DINEN- DINEN-Normen in der jeweiligen neuesten Fassung, die sich auf die Berechnung und Herstellung von Heizungsanlagen, Fernwärmeanschlüssen/- Übergabestationen und die dazugehörigen Apparate und Bauelemente beziehen, mindestens einzuhalten. Gleiches gilt für die betreffenden sicherheitstechnischen Vorschriften und Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften.
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Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Fernwärme (Avbfernwärmev), Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschlussvertrag Fernwärme