Common use of Elektronische Kommunikation Clause in Contracts

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen und Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail, E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, etc.) zu übermitteln. Bei der Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist der Kunde verpflichtet, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültige, funktionsfähige und von ihm selbst genutzte E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass der Kunde eine von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.). Änderungen und Störungen der E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtet, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten E-Mail-Adresse informieren. Ist die Erreichbarkeit des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten entstanden sind. (5) Sollte der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschen, so kann er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif Iberdrola ist der Energieversorger berechtigt, mit dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen und Rechnungen auf elektronischem Wege zu kommunizieren, wenn (i) der Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes erfolgt, d.h. wenn Kunde und Iberdrola für den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, oder (ii) sich Kunde und Iberdrola auf anderem Wege auf eine elektronische Kommunikation einigen. Unter „elektronischer Kommunikation“ ist dabei die Übermittlung sämtlicher rechtserheblicher Erklärungen betreffend diesen Vertrag (z.B. Mitteilungen über die Durchführung, Änderung oder Beendigung der Stromlieferung, Preis- oder Vertragsanpassungen), Dokumente einschließlich Rechnungen und sonstiger Mitteilungen (zusammen „Unterlagen“) per E-MailMail oder über das pass- wortgeschützte Iberdrola Online-Kundenportal zu verstehen. Soweit Unterlagen über das On- line-Kundenportal übermittelt werden, wird Iberdrola den Kunden hierüber per E-Mail-PostfachMail informieren. Ein Postversand von Unterlagen erfolgt nicht. Iberdrola steht es aber frei, Mitteilung Unterlagen im Einzelfall postalisch zu versenden, etwa wenn nach den gesetzlichen Vorschriften eine strengere Form als elektronische Kommunikation vorgeschrieben ist. (2) Auf Wunsch des Kunden übermittelt Iberdrola Unterlagen auch in anderer Form als durch elekt- ronische Kommunikation, z.B. per Post. Der Kunde kann die Übermittlung von Unterlagen in anderer Form als durch elektronische Kommunikation telefonisch über die Hotline 08006273090 oder in Textform über xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx beantragen. Iberdrola ist bei Vertragsabschluss im Wege des Fernabsatzes berechtigt, diese Anfrage abzulehnen oder dem Kunden ein entsprechendes Entgelt für diese weiterreichende Dienstleistung zu berechnen. Soweit sich Iberdrola im Einzelfall selbst für eine Übermittlung von Unterlagen in postalischer Form entscheidet, entstehen für den Kunden kei- ne zusätzlichen Kosten. Kosten, Entgelte und Entschädigungen gemäß Ziffer 23 bleiben unberührt. (3) Der Kunde kann seinerseits unter anderem Zählerstände, die Änderung von Kontaktdaten, Rech- nungsanschrift und Zählernummer, die Meldung von Einzug, Auszug, Umzug sowie den Wunsch ei- ner Abschlagsanpassung über das Online-Kundenportal, etctelefonisch, über die Hotline 08006273090 oder in Textform an xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx übermitteln. (4) zu übermitteln. Bei Nimmt der Teilnahme Kunde an der elektronischen Kommunikation ist teil, so hat der Kunde verpflichtet, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültige, gültige und funktionsfähige und von ihm selbst genutzte E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass der Kunde eine von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.)anzugeben. Änderungen und Störungen Eine Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger unverzüglich ist Iberdrola unver- züglich mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtet, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über stellt sicher, dass er eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten Iberdrola abgegebene Erklärung emp- fangen kann, insbesondere dass die E-Mail-Adresse informierenwährend der gesamten Vertragslaufzeit erreich- bar ist und die E-Mails vom Kunden regelmäßig abgerufen werden. Ist Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, etwa wenn die Erreichbarkeit des Kunden über die von ihm benannte angegebene E-Mail-Adresse nachweislich nicht korrekt ist oder nicht mehr gewährleistet, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist -Postfach des Kunden wegen Überfüllung technisch nicht zum Empfang bereitsteht und Iberdrola deswegen Unterlagen nicht per elektronischer Kommunikation übermitteln kann, trägt der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindertKunde nach Maß- gabe von Ziffer 23 die Fremdkosten, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt die Iberdrola durch den Versand von Unterlagen in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten anderer als elektronischer Form tatsächlich entstanden sind. (5) Sollte Der Zugang zum passwortgeschützten Online-Kundenportal erfolgt ausschließlich über eine bei der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschenAnmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist Iberdrola un- verzüglich mitzuteilen. Das Online-Kundenportal verfügt unter anderem über einen geschützten Postfachbereich, so kann er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragenin welchen Unterlagen übermittelt werden sowie dort abgelegt und vom Kunden eingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif ist der Energieversorger Wir sind berechtigt, dem Kunden sämtliche nach Maßgabe der in nachstehenden Absätzen 2 bis 5 getroffenen Bestimmungen Verbrauchsrechnungen und das Energielieferverhältnis Flüssiggasliefervertragsverhältnis betreffende Mitteilungen und Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-MailMail zu übermitteln und/oder online im Kundenbereich unseres Kundenportals zum Herunterladen bereitzustellen (nachfolgend „elek- tronische Dokumente“). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde in die elektronische Kommunikation eingewilligt und uns gegenüber seine E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, etc.) zu übermittelnAdresse angegeben hat. Bei der Die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist für den Kunden kostenfrei. Der Kunde erhält für die Dauer seiner Teilnahme an der elektronischen Kommunikation keine Verbrauchsrechnungen und Mitteilungen auf dem Postweg. Der Kunde verpflichtetist berechtigt, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seine Einwilligung in die elektronische Kommunikation uns gegenüber jederzeit in Textform zu widerrufen bzw. eine Deaktivie- rung seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültigeOnline-Vertragskontos für die elektronische Kommunikation vorzunehmen. Dem Kunden ist bekannt, funktionsfähige und dass bei der Versendung elektronischer Dokumente mittels elektronischer Kommunikation die Vertraulichkeit der Nachricht nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Sobald ein elektronisches Dokument im Kundenbereich unseres Kundenportals zum Herunterladen für den Kunden bereitgestellt ist, erhält dieser hierüber an die von ihm selbst genutzte angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung eine Benachrichtigungs-E-Mail. Elektronische Dokumente gelten dem Kunden einen Tag nach Erhalt unserer Benachrichtigungs-E-Mail als zugegangen. Dies gilt nicht, wenn zu stellendem betreffenden Zeitpunkt aus von uns zu vertretenden Umständen eine Zugriffsmöglichkeit auf für den Kunden im Online-Kundenbereich von PROGAS hinterlegte elek- tronische Dokumente nicht bestand. Bei einer nur vorübergehend nicht bestehenden Zugriffsmöglichkeit gelten elektronische Dokumente dem Kunden als zugegangen, durch sobald die jederzeit gewährleistet Zugriffsmöglichkeit auf unseren Online-Kundenbereich wiederhergestellt ist. Die Beweislast für die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit nach einer Unterbrechung obliegt uns, sofern wir die Unterbrechung zu vertreten haben. Der Kunde ist während der gesamten Dauer seiner Teilnahme an der elektronischen Kommunikation nach Absatz 1 verpflichtet, sicher- zustellen, dass der Kunde eine von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.). Änderungen und Störungen der durch uns E-Mails an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Änderungen dieser E-Mail- Adresse hat der Kunde dem Energieversorger uns unverzüglich in Textform oder durch Aktu- alisierung seiner innerhalb unseres Online-Kundenbereichs geführten Kontaktdaten mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtet, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten E-Mail-Adresse informieren. Ist die Erreichbarkeit Sind wir bei Vorliegen einer Einwilligung des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung gemäß Absatz 1 an einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von elektronischen Kommunikation mit dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die aus von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger sind wir berechtigt, dem Kunden für jede an diesem diesen auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto 1,50 EUR (brutto) zu berechnen. Dem Kunden bleibt , soweit nicht der Nachweis gestattetKunde nachweist, dass dem Energieversorger geringere ein entsprechender Aufwand/Schaden überhaupt nicht entstanden oder keine Kosten entstanden sind. (5) Sollte wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung dieses Entgelts endet, wenn der Kunde die Versendung sämtlicher uns erteilte Einwilligung in die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation durch widerruft oder die elektronische Kommunikation von den Energieversorger Parteien einvernehmlich beendet wird. Die Regelungen in vorstehenden Absätzen 1 bis 4 finden keine An- wendung auf dem Postweg wünschenWiderrufs-, so kann er dies Rücktritts- oder Kündigungserklärungen der Parteien sowie für eine Pauschale die Androhung und Ankündigung von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragenVersorgungs- unterbrechungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es 10.1 Auf unserer Website unter xxx.xxxx.xx steht Ihnen ein persönlicher Kundenbereich zur Verfügung, der Ihnen Zugriff auf bestimmte e-services ermöglicht. Um Zugang zum Kundenbereich zu bekommen, erhalten Sie einen Aktivierungscode, mit dem Sie sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sindunter xxx.xxxx.xx registrieren können. Bei einem Online-Tarif ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen Passwort und Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail, E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, etc.) zu übermittelnLogin können Sie selbst festlegen; für den entsprechenden Schutz sind Sie selbst verantwortlich. Bei der Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist der Kunde verpflichtet, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültige, funktionsfähige und von ihm selbst genutzte AECO darf Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung benutzen, um Ihnen die Aktivierung zu stellensenden. Sie haften allein für die Verwendung der über die elektronischen Dienste erhaltenen Daten. Sofern die Internet-Dienste für den Versand dieser Daten benutzt werden, durch die jederzeit gewährleistet istverpflichtet sich XXXX, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. XXXX lehnt jedoch jegliche Haftung ab und gibt daher keinerlei Garantie für ein eventuelles Abfangen dieser Daten. AECO ist nicht verantwortlich und gibt keinerlei Garantie bezüglich des Zugangs, der Verbindungsgeschwindigkeit mit und/oder der Verfügbarkeit von Internet oder anderen IT-Diensten. 10.2 Wenn Sie sich dafür entscheiden, Informationen zu Ihrem Vertrag per E- Mail zu erhalten, oder Ihren Vertrag online abzuschließen, sind Sie damit einverstanden, dass AECO alle Mitteilungen in Bezug auf Ihren Vertrag mit AECO im Rahmen der Kunde eine Möglichkeit per E-Mail versendet. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Mitteilungen nicht mehr in Papierform per Post erhalten. Die Mitteilungen können unter anderem die Preise und/oder die Bedingungen Ihres Vertrags – einschließlich etwaiger Änderungen, Ihre persönlichen Daten und/oder Umzüge betreffen. 10.3 Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Rechnungen und/oder Berechnungsnotizen und -mitteilungen, einschließlich Mahnungen, per E-Mail zu erhalten, wird AECO Ihnen diese Dokumente, soweit möglich, nur per E- Mail zusenden. In diesem Fall erhalten Sie diese Dokumente nicht mehr in Papierform per Post, und die elektronische Rechnung (und/oder Berechnungsnote) wird die einzige offizielle Rechnung (und/oder Berechnungsnote) sein. Sie sind für das Herunterladen und Speichern Ihrer Rechnungen und/oder Berechnungsnotizen verantwortlich. AECO archiviert Ihre Rechnungen zwei Jahre lang im Kundenbereich. 10.4 Wenn Sie sich dafür entscheiden, Informationen zu Ihrem Vertrag und/oder Ihre Rechnungen und Mitteilungen entsprechend per E-Mail zu erhalten, verpflichten Sie sich, Ihre E-Mails regelmäßig abzurufen und sicherzustellen, dass Ihre Mailbox über ausreichende Kapazität zur Speicherung dieser E-Mails verfügt. Außerdem haben Sie zu gewährleisten, dass E-Mails von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.)AECO nicht als Spam ausgefiltert werden. Überdies müssen Sie AECO über den Kundenbereich unverzüglich über etwaige Änderungen und Störungen der Ihrer E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger unverzüglich mitzuteilenunterrichten. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtetSollte AECO feststellen, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten dass E-Mail-Adresse informierenMails nicht zustellbar sind, kann XXXX eigenmächtig beschließen, diese Mitteilungen erneut in Papierform per Post an Sie zu senden. Ist Sie haben jederzeit die Erreichbarkeit des Kunden Möglichkeit, über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistetIhren Kundenbereich mitzuteilen, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages dass Sie diese Mitteilungen künftig wieder in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem Papierform auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten entstanden sindPostwege erhalten möchten. (5) Sollte der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschen, so kann er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es 10.1 Auf unserer Website unter xxx.xxxx.xx steht Ihnen ein persönlicher Kundenbereich zur Verfügung, der Ihnen Zugriff auf bestimmte e-services ermöglicht. Um Zugang zum Kundenbereich zu bekommen, erhalten Sie einen Aktivierungscode, mit dem Sie sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sindunter xxx.xxxx.xx registrieren können. Bei einem Online-Tarif ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen Passwort und Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail, E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, etc.) zu übermittelnLogin können Sie selbst festlegen; für den entsprechenden Schutz sind Sie selbst verantwortlich. Bei der Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist der Kunde verpflichtet, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültige, funktionsfähige und von ihm selbst genutzte AECO darf Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung benutzen, um Ihnen die Aktivierung zu stellensenden. Sie haften allein für die Verwendung der über die elektronischen Dienste erhaltenen Daten. Sofern die Internet-Dienste für den Versand dieser Daten benutzt werden, durch die jederzeit gewährleistet istverpflichtet sich XXXX, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. XXXX lehnt jedoch jegliche Haftung ab und gibt daher keinerlei Garantie für ein eventuelles Abfangen dieser Daten. AECO ist nicht verantwortlich und gibt keinerlei Garantie bezüglich des Zugangs, der Verbindungsgeschwindigkeit mit und/oder der Verfügbarkeit von Internet oder anderen IT-Diensten. 10.2 Wenn Sie sich dafür entscheiden, Informationen zu Ihrem Vertrag per E- Mail zu erhalten, oder Ihren Vertrag online abzuschließen, sind Sie damit einverstanden, dass AECO alle Mitteilungen in Bezug auf Ihren Vertrag mit AECO im Rahmen der Kunde eine Möglichkeit per E-Mail versendet. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Mitteilungen nicht mehr in Papierform per Post erhalten. Die Mitteilungen können unter anderem die Preise und/oder die Bedingungen Ihres Vertrags – einschließlich etwaiger Änderungen, Ihre persönlichen Daten und/oder Umzüge betreffen. 10.3 Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Rechnungen und/oder Berechnungsnotizen und -mitteilungen, einschließlich Mahnungen, per E-Mail zu erhalten, wird AECO Ihnen diese Dokumente, soweit möglich, nur per E-Mail zusenden. In diesem Fall erhalten Sie diese Dokumente nicht mehr in Papierform per Post, und die elektronische Rechnung (und/oder Berechnungsnote) wird die einzige offizielle Rechnung (und/oder Berechnungsnote) sein. Sie sind für das Herunterladen und Speichern Ihrer Rechnungen und/oder Berechnungsnotizen verantwortlich. AECO archiviert Ihre Rechnungen zwei Jahre lang im Kundenbereich. 10.4 Wenn Sie sich dafür entscheiden, Informationen zu Ihrem Vertrag und/oder Ihre Rechnungen und Mitteilungen entsprechend per E-Mail zu erhalten, verpflichten Sie sich, Ihre E-Mails regelmäßig abzurufen und sicherzustellen, dass Ihre Mailbox über ausreichende Kapazität zur Speicherung dieser E-Mails verfügt. Außerdem haben Sie zu gewährleisten, dass E-Mails von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.)AECO nicht als Spam ausgefiltert werden. Überdies müssen Sie AECO über den Kundenbereich unverzüglich über etwaige Änderungen und Störungen der Ihrer E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger unverzüglich mitzuteilenunterrichten. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtetSollte AECO feststellen, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten dass E-Mail-Adresse informierenMails nicht zustellbar sind, kann XXXX eigenmächtig beschließen, diese Mitteilungen erneut in Papierform per Post an Sie zu senden. Ist Sie haben jederzeit die Erreichbarkeit des Kunden Möglichkeit, über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistetIhren Kundenbereich mitzuteilen, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages dass Sie diese Mitteilungen künftig wieder in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem Papierform auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten entstanden sindPostwege erhalten möchten. (5) Sollte der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschen, so kann er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragen.

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Samples: Strom Einspeisungsvertrag

Elektronische Kommunikation. (1a) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif Der steuerliche Berater ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen personenbezogene Daten des Auftraggebers und Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail, E-Mail-Postfach, Mitteilung von dessen Mitarbeitern im KundenportalRahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. b) Der steuerliche Berater ist berechtigt, etcin Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der steuerliche Berater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. c) zu übermitteln. Bei Soweit der Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist der Kunde verpflichtet, Auftraggeber dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages steuerlichen Berater einen Telefaxanschluss oder eine gültige, funktionsfähige und von ihm selbst genutzte E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellenmitteilt, durch die jederzeit gewährleistet isterklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass der Kunde eine steuerliche Berater ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktda- ten mandatsbezogene Informationen zusendet und stimmt auch einer ebensolchen Kommunikation mit Dritten in seinem Auftrag zu. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfilternihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-/Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Firewallsden steuerlichen Berater in Textform darauf hinzuweisen, etc.)wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs-/Sendegerät bzw. Änderungen und Störungen der E-Mail-Adresse hat Account nur unregelmäßig auf Sendungsein- gänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Der steuerliche Berater übernimmt keine Haf- tung für die Sicherheit der Kunde dem Energieversorger unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtet, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten seitens des Auftraggebers mit unverschlüsselten E-Mail-Adresse informierenMails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber dieserhalb ggf. Ist die Erreichbarkeit des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) entstehenden Schäden. Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Ver- schlüsselungen die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hattechnischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten entstanden sind. (5) Sollte der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschen, so kann teilt er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragendem Steuerberater rechtzeitig in Textform mit; damit einhergehende Kosten des steuerlichen Beraters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung sowie Aufrechterhaltung notwendiger Soft- und Hardware) trägt der Auftraggeber.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif ist der Energieversorger Wir sind berechtigt, dem Kunden sämtliche nach Maßgabe der in nachstehenden Absätzen 2 bis 5 getroffenen Bestimmungen Verbrauchsrechnungen und das Energielieferverhältnis Flüssiggasliefervertragsverhältnis betreffende Mitteilungen und Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-MailMail zu übermitteln und/oder online im Kundenbereich unseres Kundenportals zum Herunterladen bereitzustellen (nachfolgend „elek- tronische Dokumente“). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde in die elektronische Kommunikation eingewilligt und uns gegenüber seine E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, etc.) zu übermittelnAdresse angegeben hat. Bei der Die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist für den Kunden kostenfrei. Der Kunde erhält für die Dauer seiner Teilnahme an der elektronischen Kommunikation keine Verbrauchsrechnungen und Mitteilungen auf dem Postweg. Der Kunde verpflichtetist berechtigt, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seine Einwilligung in die elektronische Kommunikation uns gegenüber jederzeit in Textform zu widerrufen bzw. eine Deaktivie- rung seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültigeOnline-Vertragskontos für die elektronische Kommunikation vorzunehmen. Dem Kunden ist bekannt, funktionsfähige und dass bei der Versendung elektronischer Dokumente mittels elektronischer Kommunikation die Vertraulichkeit der Nachricht nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Sobald ein elektronisches Dokument im Kundenbereich unseres Kundenportals zum Herunterladen für den Kunden bereitgestellt ist, erhält dieser hierüber an die von ihm selbst genutzte angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung eine Benachrichtigungs-E-Mail. Elektronische Dokumente gelten dem Kunden einen Tag nach Erhalt unserer Benachrichtigungs-E-Mail als zugegangen. Dies gilt nicht, wenn zu stellendem betreffenden Zeitpunkt aus von uns zu vertretenden Umständen eine Zugriffsmöglichkeit auf für den Kunden im Online-Kundenbereich von PROGAS hinterlegte elek- tronische Dokumente nicht bestand. Bei einer nur vorübergehend nicht bestehenden Zugriffsmöglichkeit gelten elektronische Dokumente dem Kunden als zugegangen, durch sobald die jederzeit gewährleistet Zugriffsmöglichkeit auf unseren Online-Kundenbereich wieder hergestellt ist. Die Beweislast für die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit nach einer Unterbrechung obliegt uns, sofern wir die Unterbrechung zu vertreten haben. Der Kunde ist während der gesamten Dauer seiner Teilnahme an der elektronischen Kommunikation nach Absatz 1 verpflichtet, sicherzustel- len, dass der Kunde eine von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.)durch uns E-Mails an die vom Kunden angegebene E-Mail- Adresse gesendet werden können. Änderungen und Störungen der dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger uns unverzüglich in Textform oder durch Aktualisierung seiner innerhalb unseres Online-Kundenbereichs geführten Kontakt- daten mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtet, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten E-Mail-Adresse informieren. Ist die Erreichbarkeit Sind wir bei Vorliegen einer Einwilligung des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung gemäß Absatz 1 an einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von elektronischen Kommunikation mit dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die aus von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger sind wir berechtigt, dem Kunden für jede an diesem diesen auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto 5,- EUR (brutto) zu berechnen. Dem Die Verpflichtung des Kunden bleibt der Nachweis gestattetzur Zahlung dieses Entgelts endet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten entstanden sind. (5) Sollte wenn der Kunde die Versendung sämtlicher uns erteilte Einwilligung in die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation durch widerruft oder die elektronische Kom- munikation von den Energieversorger Parteien einvernehmlich beendet wird. Die Regelungen in vorstehenden Absätzen 1 bis 4 finden keine An- wendung auf dem Postweg wünschenWiderrufs-, so kann er dies Rücktritts- oder Kündigungserklärungen der Parteien sowie für eine Pauschale die Androhung und Ankündigung von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragenVersorgungs- unterbrechungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-TarifeWird für das gewünschte Versicherungsprodukt elektronische Kommunikation vereinbart, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen und Rechnungen erfolgt die weitere Kommunikation auf elektronischem Wege (z.B. per E-MailWege. Das heißt, E-Mail-PostfachSie erhalten alle Erklärungen, Mitteilung im Kundenportal, etc.) zu übermitteln. Bei der Teilnahme Dokumente und Benachrichtigungen von LAMIE an der elektronischen Kommunikation ist der Kunde verpflichtet, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültige, funktionsfähige und die von ihm selbst genutzte Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung oder per SMS an Ihre Mobilfunknummer (wie im Vertrag ersichtlich) übermittelt. Ihre Erklärungen und Informationen richten Sie elektro- nisch an xxxxxxxxxxxxx@x0xx.xx. Unbeschadet der elektronischen Kommunikation hat die Vertragskündigung schriftlich zu stellenerfolgen. Ihre schriftliche Kündigung richten Sie an: L'AMIE AG lifestyle insurance services, durch die jederzeit gewährleistet istXxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx. Tragen Sie dafür Sorge, dass der Kunde eine von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.)unsere Nachrichten nicht geblockt werden. Halten Sie Ihre E- Mail-Adresse stets aktuell und geben Sie Änderungen und Störungen der bekannt. Sollte sich die E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtetgeändert haben und wird diese Änderung nicht bekannt gegeben, erfolgt dann gilt das E-Mail an die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informierenals zugegangen. Trotz elektronischer Kommunikation können Mitteilungen und Erklärungen auch schriftlich erfolgen. Die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation kann jederzeit widerrufen werden. Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine, Erklärungen oder andere Informationen erhalten Sie auf Anfrage jeweils einmalig kostenfrei auf Papier. Wiedergabe der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erwähnten Bestimmungen des Gesetzes: Auszug aus dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VersVG), BGBl. Nr. 2/19$9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. Σ4/2012 (1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung einer Obliegenheit, die Erreichbarkeit vor dem Eintritt des Kunden über Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, der Versicherer von der Ver- pflichtung zur Leistung frei sein soll, so tritt die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich vereinbarte Rechtsfolge nicht oder nicht mehr gewährleistetein, ist der Energieversorger – sofern den Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann den Vertrag inner- halb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte E- Mail-Adresse bzw. das eingerichtete elektronische Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattetes sei denn, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten entstanden sind. (5) Sollte die Verletzung als eine unverschuldete an- zusehen ist. Kündigt der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschenVersicherer innerhalb eines Monates nicht, so kann er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragensich auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Elektronische Kommunikation. (1) Bei allen vom Energieversorger angebotenen Tarifen handelt es sich um Online-Tarife, soweit diese nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet sind. Bei einem Online-Tarif Iberdrola ist der Energieversorger berechtigt, mit dem Kunden sämtliche das Energielieferverhältnis betreffende Mitteilungen und Rechnungen auf elektronischem Wege zu kommunizieren, wenn (i) der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses in die elektronische Kommunikation ausdrücklich einwilligt, (ii) der Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes erfolgt, d.h. wenn Kunde und Iberdrola für den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, oder (iii) sich Kunde und Iberdrola auf anderem Wege auf eine elektronische Kommunikation einigen. Unter „elektronischer Kommunikation“ ist dabei die Übermittlung sämtlicher rechtserheblicher Erklärungen betreffend diesen Vertrag (z.B. Mitteilungen über die Durchführung, Änderung oder Beendigung der Stromlieferung, Preis- oder Vertragsanpassungen), Dokumente einschließlich Rechnungen und sonstiger Mitteilungen (zusammen „Unterlagen“) per E-MailMail oder über das passwortgeschützte Iberdrola Online-Kundenportal unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.Xxxxxxxxx („Online- Kundenportal“) zu verstehen. Soweit Unterlagen über das Online-Kundenportal übermittelt werden, wird Iberdrola den Kunden hierüber per E-Mail-PostfachMail informieren. Ein Postversand von Unterlagen erfolgt nicht. Iberdrola steht es aber frei, Mitteilung Unterlagen im Einzelfall postalisch zu versenden, etwa wenn nach den gesetzlichen Vorschriften eine strengere Form als elektronische Kommunikation vorgeschrieben ist. (2) Auf Wunsch des Kunden übermittelt Iberdrola Unterlagen auch in anderer Form als durch elektronische Kommunikation, z.B. per Post. Auf Ziffer 10 (2) wird hingewiesen. Der Kunde kann die Übermittlung von Unterlagen in anderer Form als durch elektronische Kommunikation telefonisch über die Hotline 08006273090 oder in Textform über xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx verlangen. Soweit sich Iberdrola im Einzelfall selbst für eine Übermittlung von Unterlagen in postalischer Form entscheidet, bleibt der Anspruch des Kunden auf eine mögliche Bonuszahlung hiervon unberührt. (3) Der Kunde kann seinerseits unter anderem Zählerstände, die Änderung von Kontaktdaten, Rechnungsanschrift und Zählernummer, die Meldung von Einzug, Auszug, Umzug sowie den Wunsch einer Abschlagsanpassung über das Online-Kundenportal, etctelefonisch, über die Hotline 08006273090 oder in Textform an xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx übermitteln. (4) zu übermitteln. Bei Nimmt der Teilnahme Kunde an der elektronischen Kommunikation ist teil, so hat der Kunde verpflichtet, dem Energieversorger ab dem Zeitpunkt seines Antrags auf Abschluss des Energieliefervertrages eine gültige, gültige und funktionsfähige und von ihm selbst genutzte E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass der Kunde eine von dem Energieversorger abgegebene Erklärung unmittelbar empfangen kann (insbesondere bei der Verwendung von Schutzprogrammen wie Spamfiltern, Firewalls, etc.)anzugeben. Änderungen und Störungen Eine Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde dem Energieversorger ist Iberdrola unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Energieversorger für den Kunden ein eigenes E- Mailpostfach einrichtet, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über dieses Postfach. (2) Der Kunde wird den Energieversorger unverzüglich über stellt sicher, dass er eine Änderung oder einen Wegfall der von ihm benannten Iberdrola abgegebene Erklärung empfangen kann, insbesondere dass die E-Mail-Mail- Adresse informieren. Ist während der gesamten Vertragslaufzeit erreichbar ist und die Erreichbarkeit des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Energieversorger – sofern den Mails vom Kunden hieran ein Verschulden trifft – berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, sofern die Kündigung zwei Wochen vorher postalisch unter der von dem Kunden angegebenen Abnahmestelle angedroht worden ist und regelmäßig abgerufen werden. Kommt der Kunde der fehlenden Erreichbarkeit dieser Pflicht nicht abgeholfen hat. (3) Soweit der Kunde innerhalb seines Belieferungsauftrages in die elektronische Kommunikation eingewilligt oder einen Online-Tarif gewählt hatnach, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden über die von diesem zur Verfügung gestellte etwa wenn angegebene E- Mail-Adresse bzw. nicht korrekt ist oder das eingerichtete elektronische E-Mail- Postfach rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführungdes Kunden wegen Überfüllung technisch nicht zum Empfang bereitsteht und kann Iberdrola deswegen Unterlagen nicht per elektronischer Kommunikation übermitteln, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses zu übersenden und/oder diese online im Kundenbereich seines Internetportales zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Eine Übersendung trägt der Kunde nach Maßgabe von Ziffer 24 die Fremdkosten, die Iberdrola durch den Versand von Unterlagen per Briefpost erfolgt somit regelmäßig nicht. Der Energieversorger behält sich vor, den Kunden bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall oder sonstigen länger andauernden Störungen des Kommunikationsweges über E-Mail) ausnahmsweise über andere Kommunikationsformen (z.B. Briefpost) zu kontaktieren. (4) Ist der Energieversorger aus vom Kunden zu vertretenden Gründen an der elektronischen Kommunikation gehindert, so ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für jede an diesem auf dem Postweg zu versendende Rechnung oder Mitteilung ein Entgelt in Höhe von 2,50 € brutto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Energieversorger geringere oder keine Kosten anderer als elektronischer Form tatsächlich entstanden sind. (5) Sollte Der Zugang zum passwortgeschützten Online-Kundenportal unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.Xxxxxxxxx Energie Deutschland XxxX.xx erfolgt ausschließlich über eine, bei der Kunde die Versendung sämtlicher Kommunikation durch den Energieversorger auf dem Postweg wünschenAnmeldung hinterlegte, so kann er dies für eine Pauschale von 19,90 € brutto/Jahr beim Energieversorger beantragenE-Mail-Adresse. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist Iberdrola unverzüglich mitzuteilen. Das Online-Kundenportal verfügt unter anderem über einen geschützten Postfachbereich, in welchen Unterlagen übermittelt werden sowie dort abgelegt und vom Kunden eingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie