Was ist ein Versicherungsfall? Musterklauseln

Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbe- handlung wegen Krankheit oder den Folgen eines Unfalles. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch – Schwangerschaft und Entbindungen, sofern die Schwan- gerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes einge- treten ist. – medizinisch notwendige Behandlungen wegen Be- schwerden während der Schwangerschaft. – Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche. – Fehlgeburten. – medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. Was wir im Versicherungsfall genau leisten, lesen Sie unter Ziffer 2. Bitte lesen Sie auch Xxxxxx 3 aufmerksam durch. Hier ist geregelt, wann wir nicht leisten, selbst wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. – Tod.
Was ist ein Versicherungsfall?. Versicherungsfall ist:
Was ist ein Versicherungsfall?. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heil- behandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfall- folge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gilt auch der Tod einer versicherten Person.
Was ist ein Versicherungsfall?. 3. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall?
Was ist ein Versicherungsfall?. 3.2.1 Beratung nach einem gedeckten „Versicherungsfall“ Ein “Versicherungsfall” liegt vor, wenn einer der folgenden Deckungsgründe erfüllt ist:
Was ist ein Versicherungsfall?. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung ei- ner versicherten Person wegen Krankheit, Schwangerschaftskom- plikationen oder Unfallfolgen. Als Versicherungsfall gilt auch ein me- dizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktrans- port, die Entbindung sowie der Tod. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Be- fund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge aus- gedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zu- sammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Was ist ein Versicherungsfall?. Als Versicherungsfall gelten die nach Abschluss des Versicherungsver- trags eingetretenen medizinisch notwendigen zahnärztlichen oder kiefe- rorthopädischen Heilbehandlungen einer versicherten Person. Der Versi- cherungsschutz gilt dabei weltweit. Zudem gelten unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit zahn- prophylaktische Leistungen (siehe 3.3.2), kieferorthopädische Behand- lungen nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 (siehe Punkt 3.3.3), schmerzstillende Maßnahmen (siehe Punkt 3.3.4) sowie zahnaufhellende Maßnahmen (siehe Punkt 3.3.5) als Versiche- rungsfall.
Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist ein versichertes Ereignis, das die geplante Reise unmöglich macht oder die Durchführung stört.
Was ist ein Versicherungsfall?. Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbe- handlung wegen Krankheit oder der Folgen eines Unfalles. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist. Als Versicherungsfall gelten auch − Schwangerschaft und Entbindung, sofern die Schwanger- schaft bei Beginn des Versicherungsvertrages noch nicht bestanden hat, − medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwer- den während der Schwangerschaft, − Frühgeburten vor Vollendung der 36. Schwangerschafts- woche, − Fehlgeburten, − medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sowie − Tod. Was wir im Versicherungsfall genau leisten, lesen Sie unter Zif- fer 2. Bitte lesen Sie auch Xxxxxx 3 aufmerksam durch. Hier ist geregelt, wann wir nicht leisten, selbst wenn der Versiche- rungsfall eingetreten ist. Wählen Sie frei unter folgenden gesetzlich anerkannten und zur Heilbehandlung zugelassenen − Ärztinnen und Ärzten, − Zahnärztinnen/-ärzten und − Krankenhäusern. Voraussetzung dafür ist, dass diese − nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung (so- weit vorhanden) oder − nach den ortsüblichen Gebühren berechnen. Das Krankenhaus muss im Aufenthaltsland − anerkannt und zugelassen sein, − unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, − über ausreichende diagnostische und therapeutische Mög- lichkeiten verfügen und − Krankenakten führen. Wir leisten für − Untersuchungen − Behandlungen und − Arzneimittel die von der Schulmedizin anerkannt sind. Wir leisten auch für andere Methoden und Arzneimittel, − die sich in der Praxis ebenso bewährt haben oder − die nur anstelle der Schulmedizin verfügbar sind. Zu diesen Methoden zählen z. B. − die homöopathische Behandlung − anthroposophische Medizin oder − Pflanzenheilkunde. In diesen Fällen können wir die Leistungen auf den Betrag her- absetzen, der bei vorhandener Schulmedizin anfällt.
Was ist ein Versicherungsfall?. Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbe- handlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heil- behandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heil- behandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versiche- rungsfall. Soweit die vereinbarte Tarifstufe Erstattungsleistungen hier- für vorsieht, gelten als Versicherungsfall auch: • Ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten • Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehand- lungen wegen Schwangerschaft und Entbindung • Aufwendungen für den Krankenhausaufenthalt des gesun- den Säuglings nach der Entbindung • Tod einer versicherten Person