Elektronische Leistungen und virtuelle Räume Musterklauseln

Elektronische Leistungen und virtuelle Räume. Die Messegesellschaft erbringt nach Maßgabe der Festlegung zur Art der Veranstaltung in den Besonderen Teilnahmebedingungen elek- tronische Leistungen, zusätzlich zu den Leistungen vor Ort (im Falle einer hybriden Veranstaltung) oder anstatt der Leistungen vor Ort (im Falle einer rein virtuellen Veranstaltung). Kernbestandteil der Erbringung elektronsicher Leistungen ist der Betrieb einer via Internet zugänglichen Plattform durch die Messe- gesellschaft, inklusive des Bereithaltens von Inhalten auf der Platt- form. Über diese Plattform werden den Besuchern je nach Eigenart der Veranstaltung verschiedene Funktionen angeboten, wie insbesondere im Regelfall der Zugriff auf bereitgehaltene Inhalte und der Zugriff auf Audio- oder Videoübertragungen, entweder als live-stream, download on demand oder interaktives Format mit Beteiligungsmöglichkeiten für Besucher. Der Zugriff auf die Plattform wird Besuchern nach Maßgabe der Außendarstellung bzw. Bewerbung der einzelnen Veranstaltung ermöglicht, über eine von der Messegesellschaft verfügbar gemachte Internetseite oder Apps für Smartphones. Die den Ausstellern zur Verfügung stehenden Funktionen sind veranstaltungsspezifisch und im OOS konkretisiert. Zugriffsmöglich- keiten auf die Plattform für Aussteller werden den Ausstellern auf geeignete Art und Weise und nach entsprechender gesonderter Buchung bestimmter Leistungen innerhalb der Plattform bekannt gegeben. Werden elektronische Leistungen durch die Messegesellschaft geschuldet, so umfassen ihre Leistungspflichten nur die Bereitstellung von Systemressourcen bzw. die Schaffung der Möglichkeit, dass diese genutzt werden können. Übertragungen von Bild– und/oder Tonsignalen sind am Übergabepunkt zur Netzebene 3 (Hausübergabe- punkt, Übergang zum Weitverkehrsnetz) in mittlerer Art und Güte anzubieten, in ausreichender Dimensionierung für die im Rahmen der Planung der einzelnen Veranstaltung vernünftiger Weise vorherseh- bare Anzahl von Besuchern. Die Verantwortlichkeit der Messegesellschaft für die System- ressourcen endet jedenfalls am Übergabepunkt zur Netzebene 3 (Hausübergabepunkt, Übergang zum Weitverkehrsnetz). Ein Erfolg wird damit weder im Hinblick auf die Übertragung von Bild– und/ oder Tonsignalen, noch im Hinblick auf den einzelnen Zugriff auf die Plattform bzw. dort bereitgehaltene Inhalte geschuldet. Die von der Messegesellschaft bereitgestellten Systemressourcen haben eine Verfügbarkeit von 95% der Zeit im Jahresdurchschnitt zu gewähr- leisten. Datensich...
Elektronische Leistungen und virtuelle Räume. Der Veranstalter erbringt elektronische Leistungen, zusätzlich zu den Leistungen vor Ort (im Falle einer hybriden Veranstaltung) oder anstatt der Leistungen vor Ort (im Falle einer rein virtuellen Veranstaltung). Kernbestandteil der Erbringung elektronischer Leistungen ist der Betrieb einer via Internet zugänglichen Plattform durch den Veranstalter, inklusive des Bereithaltens von Inhalten auf der Plattform. Über diese Plattform werden den Besucher:innen je nach Eigenart der Veranstaltung verschiedene Funktionen angeboten, wie insbesondere im Regelfall der Zugriff auf bereitgehaltene Inhalte und der Zugriff auf Video-Aufzeichnungen. Der Zugriff auf die Plattform wird Besucher:innen nach Maßgabe der Außendarstellung bzw. Bewerbung der einzelnen Veranstaltung ermöglicht, über eine vom Veranstalter verfügbar gemachte Internetseite. Die den Ausstellern zur Verfügung stehenden Funktionen sind veranstaltungsspezifisch und in der Standbestätigung konkretisiert. Zugriffsmöglichkeiten auf die Plattform für Aussteller werden den Ausstellern auf geeignete Art und Weise und nach entsprechender gesonderter Buchung bestimmter Leistungen innerhalb der Plattform bekannt gegeben. Werden elektronische Leistungen durch den Veranstalter geschuldet, so umfassen ihre Leistungspflichten nur die Bereitstellung von Systemressourcen bzw. die Schaffung der Möglichkeit, dass diese genutzt werden können. Übertragungen von Bild- und/oder Tonsignalen sind am Hausübergabepunkt der Messe Stuttgart/Übergang zum Weitverkehrsnetz in mittlerer Art und Güte anzubieten, in ausreichender Dimensionierung für die im Rahmen der Planung der einzelnen Veranstaltung vernünftigerweise vorhersehbare Anzahl von Besucher:innen. Die Verantwortlichkeit der Messe Stuttgart für die Systemressourcen endet jedenfalls am Hausübergabepunkt/Übergang zum Weitverkehrsnetz. Ein Erfolg wird damit weder im Hinblick auf die Übertragung von Bild- und/oder Tonsignalen, noch im Hinblick auf den einzelnen Zugriff auf die Plattform bzw. dort bereitgehaltene Inhalte geschuldet. Die vom Veranstalter bereitgestellten Systemressourcen haben eine Verfügbarkeit von 95 % der Zeit im Jahresdurchschnitt zu gewährleisten. Datensicherungen (Backups) werden von dem Veranstalter nicht geschuldet. Die Hausordnung für das Messegelände Stuttgart sowie die in den Teilnahmebedingungen der tcworld GmbH genannten Verhaltensregeln, bei deren Verstoß eine Kündigung gerechtfertigt ist, gelten sinngemäß. Das Hausrecht kann mit Maßnahmen...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.