Elektronischer Schriftverkehr Musterklauseln

Elektronischer Schriftverkehr. Die Medianden werden darauf hingewiesen, daß ihre personenbezogenen und sonstigen media- tionsbezogenen Daten vorübergehend gespeichert werden (§§ 28, 33 BGSG). Die Medianden sind damit einverstanden, daß diese Daten durch den Mediator zum Zwecke der Bearbeitung des Mandats verarbeitet werden. Der Mediator weist darauf hin, daß unverschlüsselte E-Mails bei der Datenübertragung durch Dritte eingesehen werden können. Die Medianden stimmen mit der Abgabe der E-Mail-Adresse und der Unterzeichnung dieses Hinweises der Durchführung eines unverschlüsselten E-Mail- Verkehrs zu. Soweit zur Übermittlung einer E-Mail Dritte eingeschaltet werden, entbinden die Medianden den Mediator von der gesetzlichen Schweigepflicht.
Elektronischer Schriftverkehr. Der Versand und Empfang von Emails kann unsicher sein. Sollte z.B. Ihr elektronisches Postfach nicht hinreichend gesichert sein oder sollten Dritte ein Passwort zum Zugriff haben, können diese sich von Emails Kenntnis verschaffen. Bei nicht oder nicht hinreichend verschlüsseltem Versand von Emails können Dritte diese auch darüber hinaus auslesen und damit vom Inhalt einer solchen Email Kenntnis nehmen. Mit dem Versand und Empfang elektronische Post von und durch die Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Kanzlei Xxxxxxx Rechtsanwälte zum Zwecke der Mandatsbearbeitung und Mandatsabwicklung bin ich einverstanden. Ich rufe mein Email-Postfach regelmäßig ab. Ich kann diese Einwilligung jederzeit durch schriftliche oder textliche (z.B. E-Mail), mündliche oder fernmündliche Erklärung gegenüber der Kanzlei für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf für die Zukunft lässt die Rechtmäßigkeit der Einwilligung in den E-Mail-Schriftverkehr, der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist, unberührt. Datum: Unterschrift: Sie haben das Recht, den Anwaltsvertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Fristwahrung ist es ausreichend, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns durch eine eindeutige Erklärung (z.B. per Post, Fax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Burkard Rechtsanwälte, Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx Fax: 0741 – 12038 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entsprich...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.