Elektrotherapie. 35 Ultraschallbehandlung – auch Phonophorese 6,20 36 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder Mikrowellen) 6,20 37 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z.B. Reizstrom, diadynami- scher Strom, Interferenzstrom, Galvanisation) 6,20 38 Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik, bei spastischen oder schlaffen Lähmungen 11,80 39 Iontophorese 6,20 40 Zwei- oder Vierzellenbad 11,30 41 Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad) auch mit Zusatz, einschließlich der erforderlichen Nachruhe 22,00
Elektrotherapie. 030 Ultraschallbehandlung - auch Phonophorese - 6,20 031 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder Mikrowellen) 6,20 032 Behandlung eines oder mehrerer Körperabschnitte mit niederfrequenten Strömen (z.B. Reizstrom, diadynamischer Strom, Interfrequenzstrom, Galvanisation) 6,20 033 Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektrogymnastik bei spastischen oder schlaffen Lähmungen 11,80 034 Iontophorese 6,20 035 Zwei- oder Vierzellenbad 11,30
Elektrotherapie. Ultraschallbehandlung - auch Phonophorese - 6,20
Elektrotherapie. X1302 Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile
Elektrotherapie. X1302 Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile Definition: Therapeutische Wirkung:
Elektrotherapie a) Zur Abgabe von Elektrotherapie sind Geräte zur Durchführung von Elekt- robehandlungen (Mittel- und/oder Niederfrequenzbereich, z. X. Xxxx- xxxxx, Interferenzstrom, diadynamischer Strom) erforderlich.
b) Zur Abgabe hydroelektrischer Vollbäder ist eine Spezialwanne mit einem Fassungsvermögen von mindestens 600 l, 6 bis 9 stabilen und/oder be- weglichen Elektroden, einer Einschalt-, Elektrodenwahl- und Stromausfall- sperre sowie eine Temperaturmesseinrichtung erforderlich. Je Wanne ist ein Behandlungsraum erforderlich, der so zu bemessen ist, dass die Wanne von 3 Seiten zugänglich ist und auf jeder dieser Seiten eine ausreichend freie Bewegungsfläche (Mindesttiefe 1 m) zur Verfügung steht. Je Wanne ist eine Ruheliege erforderlich.
c) Zur Abgabe von Vierzellenbädern sind spezielle Teilbadewannen mit stabi- len oder beweglichen Elektroden mit Einschalt-, Elektrodenwahl- und Stromausfallsperre erforderlich.
d) Chirogymnastik: Standfeste Spezialbehandlungsliege mit den Konstrukti- onsmerkmalen der „Original-Chirogymnastik-Bank“. Ein gesonderter Be- handlungsbereich, in dem rund um die Liege eine ausreichend freie Bewe- gungsfläche (Mindesttiefe 1 m) zur Verfügung steht. Die Liege muss von allen Seiten zugänglich sein.
e) Medizinische Bäder: Für die Abgabe medizinischer Bäder ist eine säurebe- ständige Wanne mit einem Mindestfassungsvermögen von 200 l erforder- lich. Je Wanne ist ein Behandlungsraum erforderlich, der so zu bemessen ist, dass die Wanne von 2 Seiten zugänglich ist und auf jeder dieser Seiten eine ausreichend freie Bewegungsfläche mit einer Mindesttiefe von 1 m zur Verfügung steht. Je Wanne ist eine Ruheliege vorzubehalten.
Elektrotherapie. Bezeichnung Preis- und Leistungsverzeichnis des Tarifs K für zahntechnische Leistungen Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen des Tarifs K
Elektrotherapie. 43 Ultraschallbehandlung - auch Phonophorese - 6,20 44 Elektrotherapie einzelner oder mehrerer Körperteile mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen 8,20 45 Elektrostimulation bei Lähmungen 15,60 46 Iontophorese 8,20
Elektrotherapie. 560 bis 569
Elektrotherapie. 548 Kurzwellen-, Mirkowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) 2,55 3,18 0,00 0,00 0,00 549 Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung 3,80 4,72 0,00 0,00 0,00 551 Reizstrombehanldung (Anwendung niederfrequenter Strö- me) - auch bei wechselnder Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und ggf. unter Anwendung von Saugelektroden - 3,31 4,12 0,00 0,00 0,00 Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzei-tig neben einer Leistung nach Numemr 535, 536, 538, 539, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höher-bewertete Leistung berechnugsfähig; dies gilt auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren Körperteilen. 552 Iontophorese 3,04 3,78 0,00 0,00 0,00 552 A Leitungswasser-Ionophorese 6,08 7,56 0,00 0,00 0,00 553 Vierzellenbad 3,18 3,95 0,00 0,00 0,00 554 Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger- Bad) 6,28 7,82 0,00 0,00 0,00 555 Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung 8,28 10,31 0,00 0,00 0,00