Common use of Elementarereignis Clause in Contracts

Elementarereignis. Elementarereignisse werden durch Naturgewalten ausgelöst. Dazu zählen z. B. Blitzschlag, Feuer, Explosion, Erdbeben, Vulkanausbruch, Sturm, Lawinen, Überschwemmungen und Stein- schlag/Bergrutsch. Erkrankung (unerwartete schwere Erkrankung) Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsbuchung erstmals auftritt. Ver- schlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausge- nommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen. Eine Erkrankung ist schwer, wenn die gesund- heitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Dies ist durch einen Arzt vor oder zum Zeitpunkt der Stornierung festzustellen und zu attestieren. Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen) Unter einer Vorerkrankung versteht man eine Erkrankung, die schon zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses bestanden hat und der versicherten Person bekannt war. Hierzu zählen auch alle chronischen Krankheiten, aber auch solche Erkrankungen die schubförmig verlaufen wie z. B. Multiple Sklerose oder AIDS etc. sowie chronische psychische Erkrankungen. grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt derjenige, der „die erforderliche Sorgfalt gröblich, in besonders schwe- rem Maße außer Acht lässt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht ange- stellt werden und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste“. Grob fahrlässig sind unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen.

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Samples: produktdatenbank.dr-walter.com, www.mdt-versicherung.de, www.reiseversicherung-vergleich.info

Elementarereignis. Elementarereignisse werden durch Naturgewalten ausgelöst. Dazu zählen z. B. Blitzschlag, Feuer, Explosion, Erdbeben, Vulkanausbruch, Sturm, Lawinen, Überschwemmungen und Stein- Stein­ schlag/Bergrutsch. Erkrankung (unerwartete schwere Erkrankung) Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsbuchung erstmals auftritt. Ver- Ver­ schlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausge- ausge­ nommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen. Eine Erkrankung ist schwer, wenn die gesund- gesund­ heitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Dies ist durch einen Arzt vor oder zum Zeitpunkt der Stornierung festzustellen und zu attestieren. Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen) Unter einer Vorerkrankung versteht man eine Erkrankung, die schon zum Zeitpunkt des Ver- Ver­ tragsschlusses bestanden hat und der versicherten Person bekannt war. Hierzu zählen auch alle chronischen Krankheiten, aber auch solche Erkrankungen die schubförmig verlaufen wie z. B. Multiple Sklerose oder AIDS etc. sowie chronische psychische Erkrankungen. grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt derjenige, der „die erforderliche Sorgfalt gröblich, in besonders schwe- schwe­ rem Maße außer Acht lässt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht ange- ange­ stellt werden und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste“. Grob fahrlässig sind unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen.

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Samples: vetter-touristik.de

Elementarereignis. Elementarereignisse werden durch Naturgewalten ausgelöst. Dazu zählen z. B. Blitzschlag, Feuer, Explosion, Erdbeben, Vulkanausbruch, Sturm, Lawinen, Überschwemmungen und Stein- schlagSteinschlag/Bergrutsch. Erkrankung (unerwartete schwere Erkrankung) Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsbuchung erstmals auftritt. Ver- schlechterungen Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung Versicherungsbu- chung keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausge- nommen ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen. Eine Erkrankung Erkran- kung ist schwer, wenn die gesund- heitliche gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt durch- geführt werden kann. Dies ist durch einen Arzt vor oder zum Zeitpunkt der Stornierung festzustellen und zu attestieren. Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen) Unter einer Vorerkrankung versteht man eine Erkrankung, die schon zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses bestanden Vertragsschlusses bestan- den hat und der versicherten Person bekannt war. Hierzu zählen auch alle chronischen Krankheiten, aber auch solche Erkrankungen die schubförmig verlaufen wie z. B. Multiple Sklerose oder AIDS etc. sowie chronische psychische psy- chische Erkrankungen. grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt derjenige, der „die erforderliche Sorgfalt gröblich, in besonders schwe- rem schwerem Maße außer Acht lässt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht ange- stellt angestellt werden und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste“. Grob fahrlässig sind unentschuldbare PflichtverletzungenPflichtver- letzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen.

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Samples: www.heideker.de

Elementarereignis. Elementarereignisse werden durch Naturgewalten ausgelöst. Dazu zählen z. B. BlitzschlagX. Xxxxx- xxxxxx, Feuer, Explosion, Erdbeben, Vulkanausbruch, Sturm, Lawinen, Überschwemmungen Überschwem- mungen und Stein- schlagSteinschlag/Bergrutsch. Erkrankung (unerwartete schwere Erkrankung) Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsbuchung erstmals auftritt. Ver- schlechterungen Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung keine ärztliche Behandlung Be- handlung erfolgte; ausge- nommen ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen. Eine Erkrankung ist schwer, wenn die gesund- heitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Dies ist durch einen Arzt vor oder zum Zeitpunkt der Stornierung festzustellen und zu attestieren. Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen) Unter einer Vorerkrankung versteht man eine Erkrankung, die schon zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses Vertragsschlusses bestanden hat und der versicherten Person bekannt war. Hierzu Hier- zu zählen auch alle chronischen Krankheiten, aber auch solche Erkrankungen die schubförmig verlaufen wie z. B. Multiple Sklerose oder AIDS etc. sowie chronische psychische Erkrankungen. grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt derjenige, der „die erforderliche Sorgfalt gröblich, in besonders schwe- rem be- sonders schwerem Maße außer Acht lässt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht ange- stellt angestellt werden und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste“. Grob fahrlässig sind unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen.

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Samples: www.gls-sprachenzentrum.de

Elementarereignis. Elementarereignisse werden durch Naturgewalten ausgelöst. Dazu zählen z. B. Blitzschlag, Feuer, Explosion, Erdbeben, Vulkanausbruch, Sturm, Lawinen, Überschwemmungen und Stein- schlag/Bergrutsch. Erkrankung (unerwartete schwere Erkrankung) Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsbuchung erstmals auftritt. Ver- schlechterungen Verschlech- terungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausge- nommen ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen. Eine Erkrankung ist schwer, wenn die gesund- heitliche Beeinträchtigung gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Dies ist durch einen Arzt vor oder zum Zeitpunkt der Stornierung festzustellen und zu attestieren. Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen) Unter einer Vorerkrankung versteht man eine Erkrankung, die schon zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses bestanden hat und der versicherten Person bekannt war. Hierzu zählen auch alle chronischen Krankheiten, aber auch solche Erkrankungen die schubförmig verlaufen wie z. B. Multiple Sklerose oder AIDS etc. sowie chronische psychische Erkrankungen. grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt derjenige, der „die erforderliche Sorgfalt gröblich, in besonders schwe- rem Maße außer Acht lässt, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht ange- stellt werden und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste“. Grob fahrlässig sind unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen.

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Samples: www.mdt-versicherung.de