Common use of Empfangsgeräte Clause in Contracts

Empfangsgeräte. 23.1 Telekabel Riesa überlässt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung ein Empfangsgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet für die Dauer der Laufzeit des entsprechenden Vertragsbestandteils (Miete). 23.2 Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes ein Emp- fangsgerät vermietet, so bleibt das Empfangsgerät im Eigentum von Telekabel Riesa. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Telekabel Riesa ist berechtigt das vermietete Gerät im Falle von Mängeln bzw. zur Gewährleistung des Betriebs durch ein gleichwertiges oder besseres Gerät auf eigene Kosten auszutauschen. 23.3 Telekabel Riesa ist sowohl bei gekauften als auch bei gemieteten Empfangsge- räten berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden zu gewährleisten bzw. wiederherzu- stellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration oder zur Gewährleistung des Betriebs notwendig ist.

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Samples: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon

Empfangsgeräte. 23.1 Telekabel Riesa überlässt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung ein Empfangsgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet für die Dauer der Laufzeit des entsprechenden Vertragsbestandteils (Miete). 23.2 Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes ein Emp- fangsgerät vermietet, so bleibt das Empfangsgerät im Eigentum von Telekabel Riesa. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Telekabel Riesa ist berechtigt das vermietete Gerät im Falle von Mängeln bzw. zur Gewährleistung des Betriebs durch ein gleichwertiges oder besseres Gerät auf eigene Kosten auszutauschenauszutau- schen. 23.3 Telekabel Riesa ist sowohl bei gekauften als auch bei gemieteten Empfangsge- räten berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden zu gewährleisten bzw. wiederherzu- stellenwieder- herzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration oder zur Gewährleistung Gewähr- leistung des Betriebs notwendig ist.

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Samples: Kabelanschlussvertrag

Empfangsgeräte. 23.1 Telekabel Riesa überlässt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung ein Empfangsgerät entweder auf Dauer (Kauf) oder zeitlich befristet für die Dauer der Laufzeit des entsprechenden Vertragsbestandteils (Miete). 23.2 Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes ein Emp- fangsgerät Empfangs- gerät vermietet, so bleibt das Empfangsgerät im Eigentum von Telekabel Riesa. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Telekabel Riesa ist berechtigt das vermietete Gerät im Falle von Mängeln bzw. zur Gewährleistung des Betriebs durch ein gleichwertiges oder besseres Gerät auf eigene Kosten auszutauschen. 23.3 Telekabel Riesa ist sowohl bei gekauften als auch bei gemieteten Empfangsge- räten Empfangsgerä- ten berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden zu gewährleisten bzw. wiederherzu- stellenwiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration oder zur Gewährleistung des Betriebs notwendig ist.

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Samples: Abonnementvertrag Extra HDTV