Ende des Dienstverhältnisses/Nachhaftungsversicherung. Mitversichert sind abweichend von Ziffer 1.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Schäden aus der bisher versicherten dienstlichen Tätigkeit, die bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eintreten. Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist bzw. ihr außerordentlich gekündigt wurde.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation