Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: “Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer- Durchführungsverordnung:
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Ener- giesteuer-Durchführungsverordnung:“Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energie- steuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt”. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht unter anderem Informationspflichten bei der Er- hebung personenbezogener Daten (alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifi- zierbare natürliche Person beziehen) vor. Beim Abschluss und der Erfüllung von Energielieferverträ- gen werden gegebenenfalls nicht nur Daten unseres Kunden selbst erhoben, sondern z. B. auch von dessen Mitarbeitern, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen (nachfolgend „sonstige Betroffene“), etwa im Rahmen der Benennung als Ansprechpartner für den Energieliefervertrag. Gerne möchten wir Sie daher als unseren Kunden oder als sonstigen Betroffenen über die Verarbeitung Ihrer perso- nenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte aus der DS-GVO informieren. Diese Information gilt nicht für die Verarbeitung von Daten, die keinen Personenbezug (s.o.) aufweisen.
1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden? Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. DS-GVO) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Stadtwerke Konstanz GmbH, Max- Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx, 07531 803-0, datenschutz@stadtwerke-konstanz. de Unser Datenschutzbeauftragte steht Ihnen für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbe- zogenen Daten unter 07531 803-0, xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx gerne zur Verfü- gung.
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: “Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff ver- wendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wen- den Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Stand: Januar 2021 PREISBLATT MAHN- UND SONDERENTGELTE Gültig ab: 01.01.2021
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt fol- gender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsver- ordnung: “Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Ver- wendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie- steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wende dich bitte an dein zuständiges Haupt- zollamt.“
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis ge- mäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet wer- den, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Ver- wendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ falls bekannt – Ihr Geburtsdatum an Auskunfteien übermitteln, um eine Bonitätsprüfung durchführen zu lassen. Sie können der Übermittlung dieser Daten an diese Dienstleister Verantwortliche Stelle ist: WSW Energie & Wasser AG, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 - 41, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 0000 000-0, Fax 0000 000-0000, E-Mail xxx@xxx-xxxxxx.xx Zu erreichen unter: WSW Energie & Wasser AG, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 - 41, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 0000 000-0000, E-Mail xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx
1. Welche Quellen und Daten nutzen wir? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von anderen Unternehmen der WSW-Holding oder von sonstigen Dritten (z. B. einer Kreditauskunftei, örtlichen Verteilnetzbetreibern oder Dienstleitern im Bereich der Adressermittlung und -recherche) zulässigerweise (z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Relevante personenbezogene Daten sind: Identifikation- und Kontaktdaten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firmenname, Registergericht und -nummer, Vertragskontonummer), Daten zur Identifikation der Verbrauchs- bzw. Einspeisestelle (z. B. Zählernummer, Identifikationsnummer der Marktlokation), Verbrauchs- und Einspeisedaten, Angaben zum Belieferungszeitraum, Abrechnungsdaten (z. B. Bankverbindungen), Daten zum Zahlungsverhalten (Bonitätsdaten), Werbe- und Vertriebsdaten sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten (Kontaktdaten wie bspw. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; Berufs- oder Funktionsbezeichnungen w...
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hin- weis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff ver- wendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungs-verord- nung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt." netto brutto
16.1 Für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforde- rung (Mahnung) sowie Verzugszinsen 4,00 €*
16.2 Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWW (Ziffer 4.2) während der üblichen Arbeitszeit - aufgrund sonstiger Veranlassung durch den Kunden, z. B. vergebliche Terminvereinba- - zur Unterbrechung der Versorgung (Sper- rung) 70,00 €* - zur Wiederinbetriebsetzung einer Kundenan- lage nach vorausgegangener Unterbrechung 65,00 € 77,35 €
16.3 Bei jedem Einsatz außerhalb der üblichen Ar- beitszeit auf Veranlassung des Kunden - Öffnung durch den Bereitschaftsdienst 250,00 € 297,50 € - Sonstiges nach Aufwand
16.4 Pauschale für einstweiliges Verfügungsverfah- ren 350,00 € 416,50 €
16.5 Auskunftskosten Einwohnermeldeamt 15,00 € 17,85 €
Energiesteuer-Hinweis. Stand: 02 / 2023
Energiesteuer-Hinweis. Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferanten- wechsel
13.2 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber zu erfragen. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgebli- chen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hin- weis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: “Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteu- ergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Energiesteuer-Hinweis. Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer- Durchführungsverordnung: “Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Stadtwerke Gütersloh GmbH _ Xxxxxxxx Xxxxxx 000 _ 00000 Xxxxxxxxx _ Vorsitzender des Aufsichtsrates _ Bürgermeister Xxxxxxx Xxxxxx_ Geschäftsführung _ Dipl.-Kaufm. Xxxx Xxxxxx_XxxxxxxxxxxXxxxxxxxx_XXX0000_XXx-IdNr. DE812782467 _ St.-Nr.: 351/5925/0528 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxxxxxxx Stand Oktober 2019