Entgelt/Preise. 4.1 Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt. 4.2 meo ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern. 4.3 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen. 4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig. 4.5 Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich. 4.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Sollte meo darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo zu ersetzen. 4.7 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo berechtigt, diese nach zu verrechnen. 4.8 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo nicht bestritten wird. 4.9 Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo in Verzug, ist meo unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx liegt durch diese Handlungen nur vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde. 4.10 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist meo berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen. 4.11 Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. Beginnt 4.12 Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab. 4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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Entgelt/Preise. 4.1 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo 4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt Zeit- punkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3 4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerUmsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll Xxxx und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4 4.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung Lie- ferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5 4.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 4.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Sollte meo der Auftragnehmer darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4.7 4.7. Die bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. .. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen.
4.8 4.8. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen Preismin- derungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo vom Auftragnehmer nicht bestritten wird.
4.9 4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo dem Auftragnehmer in Verzug, ist meo der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx den Auftragnehmer liegt durch diese Handlungen nur vornur, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10 4.10. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist meo der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt Ent- gelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11 4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. BeginntBeginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abge- schlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genannten Gründen anzupassen.
4.12 4.12. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung Rechung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Entgelt/Preise. 4.1 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo 4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3 4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerUmsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4 4.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig. Bei Mietkauf ist die Anzahlung nach Beauftragung zu leisten.
4.5 4.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 4.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 15 % p.a. vereinbart. Sollte meo der Auftragnehmer darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4.7 4.7. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen.
4.8 4.8. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo vom Auftragnehmer nicht bestritten wird.
4.9 4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo dem Auftragnehmer in Verzug, ist meo der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx den Auftragnehmer liegt durch diese Handlungen nur vornur, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10 4.10. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist meo der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder Entgelt, den Kaufpreis oder bei Mietkauf die restlichen Monatsraten bis zum Laufzeitende sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11 4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- Service oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. BeginntBeginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 2010 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genannten Gründen anzupassen.
4.12 4.12. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.13 Je 4.13. Bei Mietkauf ist Anzahlung sofort nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehenBeauftragung zu überweisen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises Monatsraten sind über die Laufzeit immer im vorhinein zu überweisen. Die erste Rate ist mit Vertragsschluss im Monat der Inbetriebnahme fällig.
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Entgelt/Preise. 4.1 Wird 4.1.Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo 4.2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3 . Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerUmsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll 4.3.Xxxx und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4 Sofern . 4.4.Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5 Eine . 4.5.Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 Bei . 4.6.Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 14 % p.a. vereinbart. Sollte meo darüber hinausgehende Zinsen der Auftragnehmer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4.7 Die . 4.7.Die bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. ... Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen.
4.8 Die . 4.8.Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo vom Auftragnehmer nicht bestritten wird.
4.9 Ist . 0.0.Xxx der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo dem Auftragnehmer in Verzug, ist meo der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx den Auftragnehmer liegt durch diese Handlungen nur vornur, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist meo berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11 Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. Beginnt
4.12 Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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Entgelt/Preise. 4.1 Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo NXS jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo NXS ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3 Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerUmsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5 Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Sollte meo NXS darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo NXS zu ersetzen.
4.7 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. .. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo NXS berechtigt, diese nach zu verrechnen.
4.8 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossenaus- geschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen Preismind- erungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo NXS nicht bestritten wird.
4.9 Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo NXS in Verzug, ist meo NXS unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx NXS liegt durch diese Handlungen nur vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist meo NXS berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11 Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. BeginntBeginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei der Monat, in dem der Service- oder Wartungs- vertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. NXS ist überdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genannten Gründen anzupassen.
4.12 Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelt/Preise. 4.1 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo 4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs Wech- selkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern.
4.3 4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerUmsatzsteuer und ab La- ger. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des AuftraggebersAuf- traggebers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verein- barung zurückgenommen.
4.4 4.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5 4.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen des AuftraggebersAuftrag- gebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlichverbind- lich.
4.6 4.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 10,67 % p.a. vereinbart. Sollte meo der Auftragnehmer darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangenverlan- gen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für MahnungenMah- nungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche gericht- liche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4.7 4.7. Die bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnen.
4.8 4.8. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber Auftrag- geber bei behaupteten Mängeln Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo vom Auftragnehmer nicht bestritten wird.
4.9 4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis Vertragsver- hältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo dem Auftragnehmer in Verzug, ist meo unbeschadet der Auftragnehmer unbescha- det sonstiger Rechte berechtigt, ihre seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx den Auftragnehmer liegt durch diese Handlungen nur vornur, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.
4.10 4.10. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers Auftragge- bers verschlechtern, ist meo der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung Vorauszah- lung durchzuführen.
4.11 4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. BeginntBe- ginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der die- sem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, ein periodisch verre- chenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genannten Gründen anzupassen.
4.12 4.12. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung Re- chung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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Entgelt/Preise. 4.1 4.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem sei- nem üblichen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo 4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein höheres höhe- res als das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis Kauf- preis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden KalkulationsgrundlagenKalkulations- grundlagen, so etwa Rohstoffpreise, der Wechselkurs Wechsel- kurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages Ver- trages ändern.
4.3 4.3. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen UmsatzsteuerUm- satzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-Trans- port-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des AuftraggebersAuftragge- bers. Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen.
4.4 4.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt/der Kaufpreis zur Hälfte bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie spesen- und abzugsfrei fällig.
4.5 4.5. Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann. Zahlungswidmungen Zah- lungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 4.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 2% p.a. vereinbartverein- bart. Sollte meo der Auftragnehmer darüber hinausgehende hin- ausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige zweck- mäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen Auf- wendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4.7 4.7. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug Ver- zug mit auch nur einer Teilleistung ist meo der Auftragnehmer berechtigt, diese nach zu verrechnenver- rechnen.
4.8 4.8. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes Zurückbehal- tungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln behaup- teten Mängel ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung Auf- rechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen Gegen- forderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen Preismin- derungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo vom Auftragnehmer nicht bestritten bestrit- ten wird.
4.9 4.9. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht Zah- lungspflicht gegenüber meo dem Auftragnehmer in Verzug, ist meo der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht seine Leis- tungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber Auf- traggeber einzustellen und/oder eine angemessene ange- messene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch An- spruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen Forde- rungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften Rechtsge- schäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne oh- ne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx den Auftragnehmer liegt durch diese Handlungen nur vornur, wenn dieser ausdrücklich aus- drücklich erklärt wurde.
4.10 4.10. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist meo der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
4.11 4.11. Sollte ein periodisch verrechenbares EntgeltEnt- gelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren Wartungsleis- tungen vereinbart werden, ist dieses jährlich jähr- lich am Beginn eines Kalenderjahres fällig. BeginntBeginnt oder endet der Vertrag während eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1996, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abge- schlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, ein periodisch verre- chenbares Entgelt aus den in Punkt 4.2. genann- ten Gründen anzupassen.
4.12 4.12. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder Nächtigungsgel- der werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung Rechung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
Appears in 1 contract
Entgelt/Preise. 4.1 6.1. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot erteilt oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann meo der Auftragnehmer jenes Entgelt geltend machen, das seiner Preisliste oder seinem üblichen dem angemessenen Entgelt entspricht. Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt.
4.2 meo ist berechtigt, ein höheres 6.2. Pauschalpreisvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als das vereinbarte Entgelt solche und der Schriftlichkeit. Abänderungen und Zusätze des ursprünglichen Auftrages werden gesondert verrechnet.
6.3. Alle genannten oder den Kaufpreis zu verlangen, wenn vereinbarten Preise/Entgelte entsprechen der Kalkulationssituation im Zeitpunkt der Angebotsstellung und sind jedenfalls vier Monate ab Abschluss des Vertrages gültig. Wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Rohstoffpreise, Energie- oder Transportkosten der Wechselkurs oder Personalkosten nach Abschluss des Vertrages ändern, erhöht oder ermäßigt sich das vereinbarte Entgelt oder der vereinbarte Kaufpreis im selben prozentuellen Ausmaß wie die Kalkulationsgrundlagen.
4.3 6.4. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Verpackung wird ein angemessener Verpackungsanteil in Rechnung gestellt. Zahlungseingänge wirken nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommenin der Währungseinheit Euro schuldbefreiend.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist6.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ist das Entgelt/eine Anzahlung in Höhe der Kaufpreis zur Hälfte bei des vereinbarten Entgelts nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.
6.6. Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge tritt unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Rechnungserhalt sowie Rechnungen ein. Eine Zahlung hat spesen- und abzugsfrei fälligzu erfolgen. Die Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen bedarf der Schriftform.
4.5 Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftragnehmer über diese verfügen kann6.7. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Sollte meo darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmenRechnung gestellt, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch außerdem hat der Auftraggeber die durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige entstandenen zweckmäßigen und notwendige notwendigen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und oder allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind meo dem Auftragnehmer zu ersetzen.
4.7 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist meo berechtigt, diese nach zu verrechnen.
4.8 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen6.8. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von meo nicht bestritten wird.
4.9 Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber meo in Verzug, ist meo unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch xxx liegt durch diese Handlungen nur vor, wenn dieser Auftragnehmer ausdrücklich erklärt anerkannt wurde.
4.10 Sollten sich 6.9. Rabattvereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Rabatte können nur vom unmittelbaren Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Eine Abtretung an Dritte ist ausgeschlossen. Gutschriften aus Rabattvereinbarungen werden mit späteren Rechnungen gegen verrechnet. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.
6.10. Bei Verzug mit einer Zahlung aus der Geschäftsbeziehung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vermögensverhältnisse Auslieferung der Leistungsgegenstände vom Einlangen der offenen Forderungen oder von der schuldbefreienden Zahlung des Auftraggebers verschlechtern, ist meo berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig abhängig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführenmachen.
4.11 Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa für Service- oder Wartungsleistungen sowie Lizengebühren vereinbart werden, ist dieses jährlich am Beginn eines Kalenderjahres fällig6.11. Beginnt
4.12 Kosten für Fahrt-, Tag- Der Auftraggeber unterliegt einem umfassenden Abtretungsverbot hinsichtlich sämtlicher Rechte und Nächtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitPflichten aus diesem Vertrag.
4.13 Je nach Provider- und Tarifauswahl können zusätzliche Kommunikationskosten entstehen. Diese Kosten hängen von dem Mobilfunk- und Internetprovider des Kunden ab.
4.14 Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
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