Entgeltpflichtiger Musterklauseln

Entgeltpflichtiger. Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Entgeltpflichtiger. Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Entgeltpflichtiger. Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0 (SHARE): Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 (OUR): Zahler trägt alle Entgelte 2 (BEN): Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Entgeltpflichtiger. Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0 (SHARE): Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 (OUR): Zahler trägt alle Entgelte Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: • Tipanet-Überweisung 15,00 Euro • SWIFT-Überweisung (bei Standard SHARE-Regelung) 25,00 Euro • Eilige Ausführung (nur bei SWIFT) + 3,50 Euro • Ausführung per Konsignationsscheck + 15,00 Euro • Repair-Kosten wegen fehlerhafter Angaben + 25,00 Euro • Gebührenübernahme (OUR-Regelung) • Euro in Euroländer Fremde Auslandsspesen + 17,50 Euro • Sonstige Zahlungen Fremde Auslandsspesen + 25,00 Euro Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 2,55 Euro Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 12,50 Euro Anforderung einer Überweisungskopie auf Wunsch des Kunden (je Kopie) 5,00 Euro Nachträgliche Bestätigung von Zahlungsverkehrsaufträgen auf Wunsch des Kunden 10,00 Euro Nachträgliche Änderungen, Rückrufe auf Wunsch des Kunden bei Zahlung in Fremdwährung (auch Versuche) 25,00 Euro Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Entgeltpflichtiger. Der Überweisende trägt die Entgelte bei seiner Bank, und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte (= SHARE-Überweisung), sofern nicht vereinbart wurde, dass der Überweisende alle Entgelte trägt (= OUR-Überweisung).
Entgeltpflichtiger. Der Überweisende trägt die Entgelte bei seiner Bank, und der Begünstigte trägt die übrigen Entgelte (= SHARE-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarung ist möglich: • OUR-Überweisung: Überweisender trägt alle Entgelte Hinweis: • Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Schweiz: wenn die Über- weisung auf Euro lautet, der Überweisende die IBAN1 des Begünstigten angegeben hat und die Überweisung im SEPA-Verfahren erfolgt. – EUR 2,50 – EUR 0,08 Schweiz: alle übrigen Überweisungen 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) und (mind. EUR 2,50) und (mind. EUR 2,50) und (mind. EUR 2,50) und Spesen (Eilüberweisung Spesen (Eilüberweisung Spesen (Eilüberweisung Spesen (Eilüberweisung EUR 10,00, andere EUR 10,00, andere EUR 10,00, andere EUR 10,00, andere EUR 2,50) EUR 2,50) EUR 2,50) EUR 2,50) zzgl. EUR 25,00* zzgl. EUR 25,00* Alle anderen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außer- halb des EWR (Drittstaaten- währung) sowie Überweisun- gen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) und Spesen (Eilüberweisung EUR 10,00, andere EUR 2,50) zzgl. EUR 25,00* 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) und Spesen (Eilüberweisung EUR 10,00, andere EUR 2,50) 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) und Spesen (Eilüberweisung EUR 10,00, andere EUR 2,50) zzgl. EUR 25,00* 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) und Spesen (Eilüberweisung EUR 10,00, andere EUR 2,50) • Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags EUR 30,00 • Bemühen der Bank um Wiedererlangung von Überweisungsbeträgen bei Angabe einer fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden EUR 30,00 • Dateibegleitender Überweisungsrückruf pro Posten EUR 5,00
Entgeltpflichtiger. Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: • OUR-Überweisung: Überweisender trägt alle Entgelte • SHARE-Überweisung: Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Die Bank berechnet Ihnen folgende Entgelte: Euro-Überweisung EUR 0,50 Euro in anderen Verfahren sowie 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. evtl. anfallender andere EWR-Währungen Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) • in Euro und EWR-Währungen2 Tag des Eingangs • Konvertierung vor Gutschrift plus zwei Geschäftstage siehe Teil D
Entgeltpflichtiger. Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: • OUR-Überweisung: Überweisender trägt alle Entgelte • SHARE-Überweisung: Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Hinweis: • Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer SHARE-Überweisung werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: alle Währungen 0,15% (mind. EUR 12,50) zzgl. evtl. anfallender Courtage 0,025% (mind. EUR 2,50) • in Euro und EWR-Währungen2 Tag des Eingangs • Konvertierung vor Gutschrift plus zwei Geschäftstage siehe Teil D

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.