Entnahme Musterklauseln

Entnahme. Sie können aus Ihrem Vertrag, soweit dies im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zulässig ist, jederzeit Kapital entnehmen. Dadurch reduziert sich die garantierte Erlebensfallleistung Ihres Vertrags nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik. Es muss mindestens ein Betrag von 500,00 EUR und darf höchstens der vor- handene Vertragswert (ohne Werte aus dem Schluss- überschuss und aus der Beteiligung an den Bewertungs- reserven) entnommen werden. Voraussetzung für die Ent- nahme ist, dass der im Vertrag verbleibende Vertragswert (ohne Werte aus dem Schlussüberschuss und aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven) zuzüglich der vereinbarten zukünftigen Beiträge 2.500,00 EUR nicht un- terschreitet. Bei einer Entnahme während eines Indexjahres reduziert sich die Bemessungsgröße für die Indexpartizipation. Ein Rückkaufswert aus der laufenden Indexpartizipation wird nicht fällig.
Entnahme. Sie können vor Rentenbeginn Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen. Da- durch verringert sich das Vertragsvermögen und auch Ihre möglichen Leistungen. Wenn wir die neuen Leistungen berechnen, verwenden wir die Rech- nungsgrundlagen, die bei Vertragsbeginn galten. Die Höhe des vereinbarten Beitrags bleibt unverändert. Für die Auszahlung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: - Sie müssen die Auszahlung in Textform beantragen, - Zu dem Zeitpunkt, wenn Sie Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen, darf kein abgesenkter Anfangsbeitrag vereinbart sein, - Sie haben alle bisherigen Beiträge vollständig gezahlt und - Sie zahlen Ihre Beiträge in voller Höhe weiter. Bitte beachten Sie: - Die Auszahlung beträgt höchstens 90 % der Leistung, die Sie bei einer Kündigung erhalten würden (Rückkaufswert). - Wenn Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung ein Policendarlehen aus Ihrem Vertrag in Anspruch nehmen, gilt: Wir ziehen den offenen Betrag des Darlehens von dem höchst möglichen Auszahlungsbe- trag ab. - Wir verkaufen Anteile aus dem Sondervermögen am Bewertungs- stichtag. Wir verkaufen genauso viele Anteile, dass dies Ihre Aus- zahlung und eventuell anfallende Steuern deckt. - Die Auszahlung überweisen wir auf das Konto, das Sie uns ge- nannt haben. - Die Auszahlung wirkt sich nicht auf eine eventuell bestehende Zu- satzversicherung aus. - Die Entnahme kann sich hinsichtlich der Besteuerung der Erträge Ihrer Versicherung nachteilig auswirken. Nähere Informationen finden Sie in den "Hinweisen für die steuerlichen Regelungen". Für die Auszahlung berechnen wir eine Gebühr. Wie hoch diese Gebühr ist, finden Sie in der Tabelle "Gebühren für besondere Leistungen". Wir erheben für die ersten drei Entnahmen keine Gebühren, wenn: - die versicherte Person im Zeitpunkt der Entnahme zwischen 18. und 35. Jahren alt ist und - Sie den Tarif ALVIP2 oder ALVIP7 mit uns vereinbart haben.
Entnahme. Zur Entnahme des Pakets hat der Nutzer am Terminal den Magic Link vor das Lesegerät zu halten. Bei Einhaltung des gebuchten Nutzungszeitraumes öffnet sich das jeweilige Fach automatisch und ist das Paket zu entnehmen. Das Schließfach ist anschließend wieder durch Zudrücken der Klappe zu verschließen.

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  • Annahme Eine Bestellung eines Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages (insbesondere Kauf, Miete und sonstige Dienstleistung) zu qualifizieren ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

  • Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  • Aufnahme 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept. 1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. 1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden. 1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.

  • Übernahme Das Angebot unterliegt keinem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung.

  • Maßnahmen Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

  • Annahmeverzug 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Kreditaufnahme Die Aufnahme von kurzfristigen Krediten für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger ist bis zu 10 % des Wertes Fonds zulässig, sofern die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und die Ver- wahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt.