Entnahme Musterklauseln

Entnahme. (8) Sie können aus Ihrem Vertrag, soweit dies im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zulässig ist, jederzeit Kapital entnehmen. Dadurch reduziert sich die garantierte Erlebensfallleistung Ihres Vertrags nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik. Es muss mindestens ein Betrag von 500,00 EUR und darf höchstens der vor- handene Vertragswert (ohne Werte aus dem Schluss- überschuss und aus der Beteiligung an den Bewertungs- reserven) entnommen werden. Voraussetzung für die Ent- nahme ist, dass der im Vertrag verbleibende Vertragswert (ohne Werte aus dem Schlussüberschuss und aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven) zuzüglich der vereinbarten zukünftigen Beiträge 2.500,00 EUR nicht un- terschreitet. Bei einer Entnahme während eines Indexjahres reduziert sich die Bemessungsgröße für die Indexpartizipation. Ein Rückkaufswert aus der laufenden Indexpartizipation wird nicht fällig.
Entnahme. Sie können vor Rentenbeginn Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen. Da- durch verringert sich das Vertragsvermögen und auch Ihre möglichen Leistungen. Wenn wir die neuen Leistungen berechnen, verwenden wir die Rech- nungsgrundlagen, die bei Vertragsbeginn galten. Die Höhe des vereinbarten Beitrags bleibt unverändert. Für die Auszahlung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: - Sie müssen die Auszahlung in Textform beantragen, - Zu dem Zeitpunkt, wenn Sie Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen, darf kein abgesenkter Anfangsbeitrag vereinbart sein, - Sie haben alle bisherigen Beiträge vollständig gezahlt und - Sie zahlen Ihre Beiträge in voller Höhe weiter. Bitte beachten Sie: - Die Auszahlung beträgt höchstens 90 % der Leistung, die Sie bei einer Kündigung erhalten würden (Rückkaufswert). - Wenn Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung ein Policendarlehen aus Ihrem Vertrag in Anspruch nehmen, gilt: Wir ziehen den offenen Betrag des Darlehens von dem höchst möglichen Auszahlungsbe- trag ab. - Wir verkaufen Anteile aus dem Sondervermögen am Bewertungs- stichtag. Wir verkaufen genauso viele Anteile, dass dies Ihre Aus- zahlung und eventuell anfallende Steuern deckt. - Die Auszahlung überweisen wir auf das Konto, das Sie uns ge- nannt haben. - Die Auszahlung wirkt sich nicht auf eine eventuell bestehende Zu- satzversicherung aus. - Die Entnahme kann sich hinsichtlich der Besteuerung der Erträge Ihrer Versicherung nachteilig auswirken. Nähere Informationen finden Sie in den "Hinweisen für die steuerlichen Regelungen". Für die Auszahlung berechnen wir eine Gebühr. Wie hoch diese Gebühr ist, finden Sie in der Tabelle "Gebühren für besondere Leistungen". Wir erheben für die ersten drei Entnahmen keine Gebühren, wenn: - die versicherte Person im Zeitpunkt der Entnahme zwischen 18. und 35. Jahren alt ist und - Sie den Tarif ALVIP2 oder ALVIP7 mit uns vereinbart haben.
Entnahme. Zur Entnahme des Pakets hat der Nutzer am Terminal den Magic Link vor das Lesegerät zu halten. Bei Einhaltung des gebuchten Nutzungszeitraumes öffnet sich das jeweilige Fach automatisch und ist das Paket zu entnehmen. Das Schließfach ist anschließend wieder durch Zudrücken der Klappe zu verschließen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.