Entschädigungsregelungen Musterklauseln

Entschädigungsregelungen. Es bestehen weder Garantiefonds noch andere Entschädigungsregelungen. Insbesondere unterliegt die Emittentin keiner gesetzlichen Einlagensicherungs- oder Anlegerentschädigungseinrichtung.
Entschädigungsregelungen. Es bestehen kein Garantiefonds und keine andere Entschädigungsregelung, die weder unter die Richtlinie 94/19/EG noch unter die Richtlinie 97/9/EG fallen.
Entschädigungsregelungen