Rufnummernmitnahme Musterklauseln

Rufnummernmitnahme. (1) Der Kunde muss Änderungen von Teilnehmerrufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidun- gen der Bundesnetzagentur gegenüber dem Anbieter und die dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021
Rufnummernmitnahme. TRAUT stellt für jeden vereinbarten Anschluss eine oder mehrere Tele- fonnummern zur Verfügung, es sei denn, dass eine Telefonnummer, die der Kunde bereits benutzt, von TRAUT als brauchbare Nummer akzep- tiert wird. Verfügt der Kunde bereits über eine oder mehrere Telefonnum- mern, kann in marktüblicher Weise eine Rufnummernmitnahme bean- tragt werden. Der Antrag wird abgewiesen, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag mit dem vorigen Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht beendet werden kann oder wenn dieser vorige Anbieter nicht an der Rufnummernmitnahme mitwirkt. TRAUT ist berechtigt, die Kosten der Rufnummernmitnahme in Rechnung zu stellen. TRAUT ist berech- tigt, infolge von Gesetzen und Vorschriften – oder aus anderen Gründen, die eine Nummernänderung erfordern – Telefonnummern zu ändern oder einzuziehen. Eine Nummernänderung wird stets drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt, es sei denn, dass eine frühere Änderung notwendig ist.
Rufnummernmitnahme. 3.1 Beantragt der Kunde die Mitnahme einer Rufnummer von einem dritten Mobilfunkanbieter zu der Gesellschaft, so kommt der Vertrag mit der Gesellschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Rufnummernmitnahme zustande.
Rufnummernmitnahme. 9.1 Der Kunde kann jederzeit im laufenden Vertrags- verhältnis mit seiner im „klarmobil“ Tarif eingerichte- ten Mobilfunkrufnummer in ein anderes Vertragsver- hältnis unabhängig von einem Anbieter- oder Netz- wechsel oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Dazu muss er die klarmobil bzw. bei einem Anbie- terwechsel den aufnehmenden Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen.
Rufnummernmitnahme. 9.1 Der Kunde kann jederzeit im laufenden Vertragsverhält- nis mit seiner im „mobilcom-debitel“ Tarif eingerichteten Mo- bilfunkrufnummer in ein anderes Vertragsverhältnis unab- hängig von einem Anbieter- oder Netzwechsel oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Dazu muss er die mobilcom-de- bitel bzw. bei einem Anbieterwechsel den aufnehmenden An- bieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen.
Rufnummernmitnahme. 21.1. Wenn der Kunde von einem anderen Mobilfunkbetreiber zu T-Mobile wechselt, kann er seine ursprüngliche Telefonnummer weiter verwenden. Während dem technischen Portiervorgang ist der Anschluss des Kunden möglicherweise kurzfristig nicht verwendbar. T-Mobile ist jedoch in Zusammenarbeit mit den anderen Mobilfunkbetreibern bemüht, dass der Kunde so schnell wie möglich seinen Anschluss wieder verwenden kann. T-Mobile kann nicht gewährleisten, dass der Kunde nach der Portierung bei T-Mobile dieselben Dienste wie beim anderen Mobilfunkbetreiber nutzen kann.
Rufnummernmitnahme. Im Fall eines Anbieterwechsels haben Sie die Möglichkeit Ihre Rufnummer mitzu- nehmen. Die Rufnummernmitnahme müssen Sie im Bestellprozess ausdrücklich beauftragen.
Rufnummernmitnahme. 21.1. Mobile Rufnummernmitnahme zu Drei: Der Kunde kann seine ursprüngliche Telefonnummer weiter verwenden, wenn er von einem anderen Mobilfunkbetreiber zu Drei wechselt. Während dem technischen Portiervorgang ist der Anschluss möglicherweise kurzfristig (höchstens ein Arbeitstag) nicht verwendbar. Bei der Portierung überträgt Drei die Hauptrufnummer und die Sprachboxnummer (sowie – auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach Maßgabe der technischen Möglichkeit – weitere Nummern).
Rufnummernmitnahme. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren techni- sche Aktivierung nicht spätestens innerhalb des auf den vereinbarten Tag folgenden Arbeitstages, können End- nutzer nach § 59 Abs. 6 TKG als Endnutzer von uns eine Entschädigung von 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung verlangen. Dies gilt nur, sofern SWK die Verzö- gerung zu vertreten hat.
Rufnummernmitnahme. 9.1 Der Kunde kann jederzeit im laufenden Vertragsverhält- nis mit seiner im „freenet“ Tarif eingerichteten Mobilfunkruf- nummer in ein anderes Vertragsverhältnis unabhängig von einem Anbieter- oder Netzwechsel oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Dazu muss er die freenet bzw. bei einem Anbieterwechsel den aufnehmenden Anbieter mit der Über- nahme der Rufnummer beauftragen.