Entwicklung, Planung, Freigabe Musterklauseln

Entwicklung, Planung, Freigabe. Schließt der Auftrag an den LIEFERANTEN Entwicklungsaufgaben ein, werden die Anforderungen durch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z. B. in Form eines Lastenheftes. Der LIEFERANT verpflichtet sich, Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben in Form von Qualitätsmanagement-Plänen zu betreiben und NAP auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Im Zuge der Vertragsprüfung wird der LIEFERANT alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, Source-Codes, Protokolle, CAD-Daten, usw. nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen; dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt der LIEFERANT NAP unverzüglich mit. In der Entwicklungsphase wendet der LIEFERANT geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z. B. Herstell- /Machbarkeitsanalysen, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, FMEAs, Code- Reviews, usw. an. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben werden von ihm berücksichtigt. Merkmale mit besonderer Archivierung werden durch NAP und dem LIEFERANTEN festgelegt. Für Lieferungen von nicht freigegebenen Vertragsprodukten, z.B. Prototypen, stimmt der Lieferant mit NAP geeignete qualitätssichernde Maßnahmen (z.B. Prüfungen) ab und dokumentiert dies. Ziel ist es, die Vertragsprodukte unter seriennahen Bedingungen herzustellen. Für alle Merkmale führt der LIEFERANT eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen etc.) durch. Für funktions- und prozesskritische Merkmale prüft der LIEFERANT die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Fertigungseinrichtungen nach technischen und statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Der LIEFERANT beschafft geeignete Mittel und Einrichtungen zur Qualitätsprüfung, die von ihm ordnungsgemäß überwacht und gewartet sowie auf dem jeweiligen technischen Stand gehalten werden. Die Fähigkeit von werkerabhängigen (Sicht-)Prüfungen muss regelmäßig (4x / Jahr, wenn nicht abweichend vereinbart) unter Verwendung der „Messsystemfähigkeitsanalyse Verfahren 7“ nachgewiesen werden. Die Produktqualität wird durch regelmäßige Audits überwacht.
Entwicklung, Planung, Freigabe. Wenn der Auftrag an LIEFERANT Entwicklungsaufgaben einschließt, werden die Anforderungen durch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z. B. in Form eines Lastenheftes.
Entwicklung, Planung, Freigabe. 5.2 Serienfertigung, Kennzeichnung von Produkten, Rückverfolgbarkeit