ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) Musterklauseln

ERASMUS Intensive Language Courses (EILC). Im Xxxxxxxxxxxxx 2009/2010 finden EILC (Sprachkurse für seltener gesprochene und unterrichtete Sprachen) in 23 Ländern statt: Belgien (flämische Gemeinschaft), Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Allgemeine Informationen finden Sie unter folgendem Link: Die aktuellen Kursbeschreibungen sind den homepages der teilnehmenden Nationalen Agenturen zu entnehmen. Bewerbungsverfahren: Der Antragstermin für Kurse beginnend im Xxxxxx 2009 ist der 1. Juni 2009. Für die Winterkurse, die in 2010 starten, ist der 31. Oktober 2009 der Antragstermin. Bis zum jeweils vorgenannten Termin muss der Antrag bei der durchführenden Organisation (OI) im Gastland vorliegen. Der Förderzeitraum für EILC ist kürzer als die Gesamtförderdauer des Förderjahres für XXXXXXX. Zu beachten ist, dass der Förderzeitraum schon am 31. Mai 2010 endet! Die EILC-Kurse dauern mindestens zwei und längstens sechs Wochen, wobei ein Minimum von 60 Stunden insgesamt bzw. 15 Stunden pro Woche, zusätzlich Zeit für Selbststudium und Sprachlabor, erfüllt sein muss. Das Stipendium für die Teilnahme an EILC ist als Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten gedacht. Für den Fall, dass ein EILC-Kurs parallel zum ERASMUS- Studien-/Praktikumsaufenthalt stattfindet, soll kein EILC-Stipendium vergeben werden. COMENIUS-Sprachassistenten können auch im Xxxxxxxxxxxxx 2009/2010 wieder an ERASMUS Intensivsprachkursen (EILC) teilnehmen, werden allerdings aus dem COMENIUS-Budget (in Deutschland über den PAD) gefördert. Bei der Zulassung zu den EILC-Kursen wird jedoch den ERASMUS-Studierenden Priorität eingeräumt. Die Kurse werden auf Anfänger- und Fortgeschrittenenniveau abgehalten. Studierende, die im Hauptfach die Sprache des Gastlandes studieren, können kein EILC-Stipendium erhalten. Die Studierenden bewerben sich direkt bei der zuständigen ERASMUS-Stelle ihrer Hochschule, die für die elektronische Weiterleitung an die OI’s verantwortlich ist. Mit der Weiterleitung erfolgt auch eine Bestätigung, dass der Bewerber für ein ERASMUS- Studium bzw. -Praktikum ausgewählt wurde. Die EILC-Antragsunterlagen werden vom DAAD rechtzeitig auf der homepage veröffentlicht bzw. im ERASMUS-Forum angekündigt. Der DAAD bekommt von jeder teilnehmenden Hochschule eine Kopie der Gesamtbewerberliste. Studierende (auch Praktikanten), die im Rahmen der Sp...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.