Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Beginn der Teilnahme Musterklauseln

Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Beginn der Teilnahme. Erfüllt der Facharzt/das MVZ alle Teilnahmevoraussetzungen, erhält der Facharzt/das MVZ von der Managementgesellschaft eine Bestätigung über Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (Starterpaket). Die Teilnahme beginnt mit dem Tag, an dem beim FACHARZT das Bestätigungsschreiben (Starterpaket) über seine Vertragsteilnahme eingeht (§ 3 Abs. 4 lit. b des Vertrages). Im Bestätigungsschreiben ist der Tag des Beginns der Vertragsteilnahme (in der Regel Tag der Absendung des Faxes) noch einmal genannt. Eine Bestätigung über eine Vertragsteilnahme erfolgt in Abhängigkeit zur Regelung der Flächendeckung (§ 17 Abs. 1 i.V.m. Anlage 8). Wird während der Vertragslaufzeit dieser Anteil unterschritten, können die AOK und die BKK gemäß § 17 Abs. 4 den Vertrag kündigen. Erfüllt der FACHARZT die Teilnahmevoraussetzungen im Sinne von § 3 Abs. 3 des Vertrages nicht, erhält er in einem Vier-Wochen-Rhythmus ein Schreiben mit Angabe der fehlenden Teilnahmevoraussetzungen. Die Managementgesellschaft prüft regelmäßig die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen von Fachärzten, deren Teilnahmevoraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind. Erfüllt ein Facharzt nach drei Monaten noch immer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, wird sein Teilnahmeantrag storniert; der entsprechende Status „angefragt“ in der Datenbank der Managementgesellschaft wird gelöscht.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Beginn der Teilnahme. Liegen die Teilnahmevoraussetzungen und die Erklärungen zur Erbringung der Leistungen vor, gegebenenfalls nach Nachbesserung durch den Hausarzt, lässt die HÄVG den Hausarzt zur Teilnahme an der HzV im Namen des BHÄV zu und übersendet eine schriftliche Bestätigung (in der Regel per Fax). In dem Bestätigungsschreiben ist der Tag des Teilnahmebeginns noch einmal genannt.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Beginn der Teilnahme. Liegen die Teilnahmevoraussetzungen und die Erklärungen zur Erbringung der Leistungen vor, gegebenenfalls nach Nachbesserung, lässt die BCS den jeweiligen Arzt bzw. das jeweilige TMZ zur Teilnahme an dem Vertrag zu und übersendet eine schriftliche Bestätigung. Eine Übersendung der Teilnahmebestätigung per Telefax genügt der Form. In der Bestätigung ist der Tag des Teil- nahmebeginns genannt. Der Arzt bzw. das TMZ ist mit Zugang der Teilnahmebestätigung Ver- tragsteilnehmer. Ab dem angegebenen Zeitpunkt ist der Arzt bzw. das TMZ zur Entgegennahme der Einverständniserklärung berechtigt.

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  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und