Erfüllung Lohnfortzahlungspflicht. Die Leistungen der Krankentaggeldversicherung gelten als Lohnfortzahlung des Arbeitgebers im Sinne von Artikel 324a Obligationenrecht. Entspricht der Versiche- rungsvertrag nicht diesen Bedingungen, haftet der Arbeitgeber für allfällige Diffe- renzen.