Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges. 18.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von LIEFERANT Erfüllungsort. 18.2 Der Gerichtsstand ist das für LIEFERANT zuständige Gericht. Der LIEFERANT ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 18.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges. 18.1 17.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von LIEFERANT Erfüllungsort.
18.2 17.2 Der Gerichtsstand ist das für LIEFERANT zuständige Gericht. Der LIEFERANT ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
18.3 17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.
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