Ergebnis des Basis-Sicherheitschecks (Sicherheitsnachweis) Musterklauseln

Ergebnis des Basis-Sicherheitschecks (Sicherheitsnachweis). In Form eines Reports aus der Verwaltungssoftware weist der Auftragnehmer den Umsetzungsstand der sich aus der Modellierung ergebenden Sicherheitsmaßnahmen nach (Sicherheitsnachweis). Dabei folgt die Dokumentation des Umsetzungsstandes dem vom BSI vorgegebenen Schema in fünf Stufen: • Ja (Maßnahme ist vollständig umgesetzt) • Teilweise (Maßnahme ist teilweise umgesetzt) • Nein (Maßnahme ist nicht umgesetzt) • Entbehrlich (Maßnahme/Baustein wird als nicht relevant bewertet) • Unbearbeitet Der Report beinhaltet Angaben zur Durchführung der Prüfung (Datum, Personen), eine Beschreibung der Maßnahmenumsetzung, Verweise zum jeweils maßgeblichen Regelwerk des Auftragnehmers so- wie bei Abweichungen eine Beschreibung der Abweichungen von IT-Grundschutz sowie den Umgang mit den festgestellten Abweichungen (vgl. auch Kapitel 3.4). Sofern für den unter dieser Vereinbarung betrachteten Informationsverbund weitere Sicherheitskon- zepte maßgeblich sind, werden diese in diesem Ordner beigelegt.6 Teil-Sicherheitskonzepte, bei denen die verantwortliche Stelle nicht identisch mit dem hier relevanten Auftraggeber ist, können ohne Zustimmung der jeweils verantwortlichen Stelle nicht herausgegeben werden. Liegt dem Auftragnehmer eine entsprechende Freigabe vor, werden diese Teil-Sicherheitskon- zepte der Sicherheitsdokumentation im Ordner A.D0 beigefügt.
Ergebnis des Basis-Sicherheitschecks (Sicherheitsnachweis). In Form eines Reports aus der Verwaltungssoftware weist der Auftragnehmer den Umsetzungsstand der sich aus der Modellierung ergebenden Sicherheitsmaßnahmen nach (Sicherheitsnachweis). Dabei folgt die Dokumentation des Umsetzungsstandes dem vom BSI vorgegebenen Schema in fünf Stufen: • Ja (Maßnahme ist vollständig umgesetzt) • Teilweise (Maßnahme ist teilweise umgesetzt) • Nein (Maßnahme ist nicht umgesetzt) • Entbehrlich (Maßnahme/Baustein wird als nicht relevant bewertet) • Unbearbeitet Der Report beinhaltet Angaben zur Durchführung der Prüfung (Datum, Personen), eine Beschreibung der Maßnahmenumsetzung, Verweise zum jeweils maßgeblichen Regelwerk des Auftragnehmers so- wie bei Abweichungen eine Beschreibung der Abweichungen von IT-Grundschutz sowie den Umgang mit den festgestellten Abweichungen (vgl. auch Kapitel 3.4).

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