Common use of Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen Clause in Contracts

Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

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Samples: www.lobbyregister.bundestag.de, www.cgm.com, www.avangard-malz.de

Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- chen steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

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Samples: wp-stb.bwsgruppe.de, www.blind-partner.de, bernert-partner.de

Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen. (1) Der Wirtschaftsprüfer Berufsträger ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli- chen steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

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Samples: www.lawnet.de