Ergänzung und Änderung des VERTRAGS. 14.1. Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem KUNDEN und dem LIEFERANTEN in Bezug auf die Erfüllung der Leistungen gilt ausschließlich der VERTRAG. Der VERTRAG hat Vorrang vor allen vorherigen Abmachungen und Vereinbarungen zwischen dem KUNDEN und dem LIEFERANTEN und ersetzt diese.
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Ergänzung und Änderung des VERTRAGS. 14.1. 14.1 Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem KUNDEN AUFTRAGGEBER und dem LIEFERANTEN in Bezug auf die Erfüllung der Leistungen gilt ausschließlich der VERTRAG. Der VERTRAG hat Vorrang vor allen vorherigen Abmachungen und Vereinbarungen zwischen dem KUNDEN AUFTRAGGEBER und dem LIEFERANTEN und ersetzt ersetzen diese.
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