Erhebliche Nichterfüllung. Hat die zuständige amerikanische Behörde eine er- hebliche Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einem FFI-Vertrag oder aus diesem Abkommen durch ein rapportierendes schweizerisches Finanzinstitut festgestellt, so benachrichtigt sie die zuständige schweizerische Behörde. Wird der Mangel nicht innert einer Frist von 12 Monaten seit der erstmaligen Mitteilung der zuständigen amerikanischen Behörde über die erhebliche Nichterfüllung beseitigt, so behandeln die Vereinigten Staaten das rapportierende schweizerische Finanzinstitut im Sinne dieses Absatzes als nichtteilnehmendes Finanzinstitut. Der IRS stellt eine Liste aller Finanzinstitute von Partner-Jurisdiktionen zur Verfügung, die als nichtteilnehmende Finanzinstitute behandelt werden.