Common use of Erhöhtes Beförderungsentgelt Clause in Contracts

Erhöhtes Beförderungsentgelt. In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Abs. 5 gilt für VRR- Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum Erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung ange- gebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-Verbundtarifs.“

Appears in 2 contracts

Samples: www.vrr.de, www.regio-bahn.de

Erhöhtes Beförderungsentgelt. In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Abs. 5 (entspricht im Handbuch der Ziffer 1.7.5) gilt für VRR- VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum Erhöhten erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung ange- gebenen angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-Verbundtarifs.“

Appears in 1 contract

Samples: www.stoag.de

Erhöhtes Beförderungsentgelt. In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Abs. Abs 5 gilt für VRR- Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum Erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung ange- gebenen angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-VRR- Verbundtarifs.“

Appears in 1 contract

Samples: www.regiobahn.de