Erhöhung der Drittmittelquote Musterklauseln

Erhöhung der Drittmittelquote. Die Universität Bayreuth hat bereits heute ein hohes Niveau an eingeworbenen Drittmitteln erreicht: Bei einem Haushaltsansatz des Jahres 2008 in Höhe von 88 Mio. € wirbt die Universität Bayreuth zusätzlich etwas über 25 Mio. € Drittmittel ein (28,5 %). Die Universität ist bestrebt, diesen Anteil auf über 30 % zu erhöhen. Im Hinblick auf die nächste Phase der Exzellenzinitiative will sich die Universität dadurch eine verbesserte Ausgangsbasis schaffen. Im Zusammenhang mit der Er- höhung der Drittmittelquote wird das Fehlen von Forschungs- und Büroflächen für Drittmittelprojekte und -bedienstete zunehmend als stark limitierender Faktor er- kannt.
Erhöhung der Drittmittelquote. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Drittmitteleinwerbung wird die Uni- versität Augsburg Anreize zur Antragstellung bei Drittmittelgebern durch Unterstützung der projektverantwortlichen Forscher schaffen. Die Universität Augsburg erhält zum Zwecke der Unterstützung von Antragstellungen von Drittmittelprojekten für die Jahre 2009 bis 2011 jährlich Mittel in der Höhe von 130.000 Euro. Dieser Betrag kann für Personalkosten oder für Sachkosten verwendet werden. Im Falle einer Steigerung der Drittmitteleinnahmen verlängert sich die Mittelzuweisung um zwei weitere Jahre. • Über eine strategische Ausrichtung der W-Besoldung werden Anreize zum inneruni- versitären Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln gesetzt und deren erfolgrei- che Einwerbung als eines der Kriterien für die Verteilung von Leistungsentgelten he- rangezogen. Bei Neuberufungen werden Berufungszusagen an konkrete Drittmittelquo- ten gebunden. • Mit den genannten Maßnahmen will die Universität Augsburg eine Steigerung der Drittmitteleinwerbung um jährlich mindestens 5 % erreichen. Die Steigerung bezieht sich auf die Drittmitteleinnahmen des Jahres 2004 (Basisjahr) und wird mit einer jährli- chen linearen Steigerung ausgehend vom Basisjahr berechnet. • Zur Vorbereitung der Teilnahme der Universität an der Exzellenzinitiative stellt das Staatsministerium für die Jahre 2010 und 2011 je 75.000 Euro zur Verfügung. Für die Laufzeit der Zielvereinbarung wird der Universität eine Stelle zu 50.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.