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Common use of Erlöschen der Rechte des Versicherers Clause in Contracts

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 41 contracts

Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 13 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 11 contracts

Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 9 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 7 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVertrags- schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Reiter Unfall Versicherung, Bauleistungs Versicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt, Rücktritt gemäß Ziffer 2.2.2 und zur Kündigung und zur Vertragsänderung gemäß Ziffer 2.2.3 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren Jah- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (19.2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (19.2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (19.2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser der Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (Thv Hund 2020)

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertrags- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertrags- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein- getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Versicherungsvertrag, Wohngebäudeversicherung, Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arglis- tig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte Das Recht des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlischt mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dieses Recht erlischt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung nach den Ziffern 23.2 und zur Vertragsänderung 23.3 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertragsabschluss; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzei- gepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Fahrradversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung, Photovoltaikversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungsfäl- le, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vorsätz- lich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (5.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (5.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (5.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertragsände- rung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebsschließungsversicherung, Hausrat Und Glasversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer- tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht An- zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt, Rück- tritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen , dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten eingetre- ten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt, Rücktritt (4.2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (4.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sindVertrags- schluss. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum RücktrittRücktritt (B3-1.2.1), zur Kündigung (B3-1.2.2) und zur Vertragsänderung (B3.1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten eingetre- ten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Elektronik Versicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung, Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kün- digung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung, Insurance Agreement

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung nach Ziffer 23.2 und zur Vertragsänderung Ziffer 23.3 erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertragsabschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn beläuft sich auf 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hathaben.

Appears in 2 contracts

Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arg- listig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum RücktrittRücktritt (B3- 1.2.1), zur Kündigung (B3-1.2.2) und zur Vertragsänderung Vertragsän- derung (B3.1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen er- löschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Gewerbe Gebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt be- trägt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vorsätz- lich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. (1) Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziff. 13.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Ziff. 13.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Ziff. 13.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. . (2) Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung nach Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt nach Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung nach Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder o- der sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Elektronik Versicherung, Elektronikversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen er- löschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser die- ser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Cyberschutz Für Kleine Und Mittlere Unternehmen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf Ab- lauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Unsere Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren Jah- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Sie oder sein Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hathaben.

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Samples: Tierkrankenversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser der Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach VertragsschlussVertrags- schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Vertre- ter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Digital Protection Insurance

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein- getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (23.2a), zum Rücktritt, Rücktritt (23.2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (23.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt gemäß Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung gemäß Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sindVertragsabschluss. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.. C-3.2 Gefahrerhöhung

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Samples: Fahrradversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nummer 2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nummer 2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (§17.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (§17.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (§17.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Yacht Insurance Policy

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVertrags- schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vorsätz- lich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer- tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arglis- tig verletzt hat.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer- tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.,

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort Schutz

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertrags- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziffer 16.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Ziffer 16.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Ziffer 16.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Gewerbe Sachversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2.2) oder zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt jedoch nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser die- ser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arg- listig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2. a)), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2. b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen (Nr. 2. c)) erlö­ schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzeige­ pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Glasversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arg- listig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer­ tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzei­ gepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziffer 17.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Ziffer 17.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Ziffer 17.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein­ getreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, Jahre beim Recht des Versicherers zur Erhebung von Strafbeiträgen (5) oder wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Vertre- ter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum RücktrittRück- tritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertragsän- derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren Jah- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen (siehe Nr. 2 c) er- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung nach Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt nach Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung nach Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser die- ser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Elektronik Versicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt, Rücktritt (4.2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (4.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Unsere Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Sie oder sein Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hathaben.

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Samples: Agria Hundeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Abschnitt 7.1.2 a), zum Rücktritt, zur Kündigung Rücktritt (Abschnitt 7.1.2 b) und zur Vertragsänderung Kündi- gung (Abschnitt 7.1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Pflanzenversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt be- trägt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Maschinenversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen (2c) er- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder o- der arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, zur Kündigung Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Vertragsänderung Kündi- gung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen erlö- schen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht An- zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Widerrufsrecht

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertragsän- derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein- getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzei- gepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen er- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Produkt Haftpflicht (Inland) Pharmazeutischer Unternehmer

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2a)), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

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Samples: Hausratversicherung