Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVertrags- schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Pferde Op Versicherung, Reiter Unfall Versicherung, Bauleistungs Versicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt, Rücktritt gemäß Ziffer 2.2.2 und zur Kündigung und zur Vertragsänderung gemäß Ziffer 2.2.3 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren Jah- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (19.2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (19.2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (19.2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser der Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (Thv Hund 2020)
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertrags- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertrags- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein- getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Wohngebäudeversicherung, Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arglis- tig verletzt hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte Das Recht des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlischt mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dieses Recht erlischt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung nach den Ziffern 23.2 und zur Vertragsänderung 23.3 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertragsabschluss; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzei- gepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.
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Samples: Fahrradversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung, Photovoltaikversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungsfäl- le, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vorsätz- lich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (5.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (5.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (5.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertragsände- rung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Betriebsschließungsversicherung, Hausrat Und Glasversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer- tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht An- zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt, Rück- tritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen , dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten eingetre- ten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt, Rücktritt (4.2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (4.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sindVertrags- schluss. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum RücktrittRücktritt (B3-1.2.1), zur Kündigung (B3-1.2.2) und zur Vertragsänderung (B3.1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten eingetre- ten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Elektronik Versicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung, Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kün- digung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung, Insurance Agreement
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2a), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung nach Ziffer 23.2 und zur Vertragsänderung Ziffer 23.3 erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertragsabschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn beläuft sich auf 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hathaben.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arg- listig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum RücktrittRücktritt (B3- 1.2.1), zur Kündigung (B3-1.2.2) und zur Vertragsänderung Vertragsän- derung (B3.1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen er- löschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.
Appears in 2 contracts
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt be- trägt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vorsätz- lich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Erlöschen der Rechte des Versicherers. (1) Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziff. 13.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Ziff. 13.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Ziff. 13.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. .
(2) Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung nach Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt nach Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung nach Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder o- der sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 2 contracts
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen er- löschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser die- ser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Cyberschutz Für Kleine Und Mittlere Unternehmen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf Ab- lauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Unsere Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren Jah- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Sie oder sein Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hathaben.
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Samples: Tierkrankenversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser der Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach VertragsschlussVertrags- schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Vertre- ter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Digital Protection Insurance
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein- getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (23.2a), zum Rücktritt, Rücktritt (23.2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (23.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt gemäß Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung gemäß Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sindVertragsabschluss. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.. C-3.2 Gefahrerhöhung
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Samples: Fahrradversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nummer 2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nummer 2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (§17.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (§17.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (§17.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Yacht Insurance Policy
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVertrags- schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vorsätz- lich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer- tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arglis- tig verletzt hat.
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Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen erlö- schen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer- tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.,
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Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertrags- änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziffer 16.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (Ziffer 16.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Ziffer 16.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Gewerbe Sachversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2.2) oder zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt jedoch nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser die- ser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arg- listig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2. a)), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2. b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen (Nr. 2. c)) erlö schen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzeige pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Glasversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (Nr. 2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Nr. 2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig arg- listig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach VertragsschlussVer tragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzei gepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziffer 17.2.1), zum Rücktritt, Rücktritt (Ziffer 17.2.2) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (Ziffer 17.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein getreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt ver- letzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, Jahre beim Recht des Versicherers zur Erhebung von Strafbeiträgen (5) oder wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Vertre- ter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum RücktrittRück- tritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertragsän- derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren Jah- ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen (siehe Nr. 2 c) er- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung nach Nr. 2 a), zum Rücktritt, Rücktritt nach Nr. 2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung nach Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser die- ser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Elektronik Versicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt, Rücktritt (4.2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (4.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Unsere Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer Sie oder sein Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hathaben.
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Samples: Agria Hundeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Abschnitt 7.1.2 a), zum Rücktritt, zur Kündigung Rücktritt (Abschnitt 7.1.2 b) und zur Vertragsänderung Kündi- gung (Abschnitt 7.1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Pflanzenversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt be- trägt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Maschinenversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt, Rücktritt (2b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen (2c) er- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a)), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter Ver- treter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (1.2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (1.2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (1.2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder o- der arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt, zur Kündigung Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Vertragsänderung Kündi- gung (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich vor- sätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten einge- treten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung Kündi- gung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf 5 Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen erlö- schen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht An- zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Widerrufsrecht
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung Vertragsän- derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten ein- getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt, Rücktritt (2 b) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen Vertrags- schluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht Anzei- gepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen er- löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2a)), zum Rücktritt, Rücktritt (siehe Nr. 2b)) und zur Kündigung und zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2c)) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen ; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
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Samples: Hausratversicherung