Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 4 contracts
Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 7.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 3 contracts
Samples: Insurance Agreement, Crewcheck Crewcard Terms and Conditions, Reisegepäckversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 11.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden wird oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 Nr. 19.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsanpassung nach Abschnitt B, Ziffer 17.5 9.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsanpas- sung nach Ziffer 17.5 5.3 oder 5.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb inner- halb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung Gefahrer- höhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Ausstellungsversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 § 15.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsänderung nach Ziffer 17.5 32.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung Ge fahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 § 19.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 Nr. 5 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt wiederherge- stellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsänderung nach Ziffer 17.5 21.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden be- standen hat.
Appears in 1 contract
Samples: Produktbezogene Bedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 16.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 19.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsan- passung nach Ziffer 17.5 15.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb inner- halb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsanpassung nach Ziffer 17.5 34.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsänderung nach Ziffer 17.5 Paragraf 18.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Yacht Insurance Policy
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 erlöschen7.3 er- löschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Travel Insurance Agreement
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsänderung nach Ziffer 17.5 erlöschenNr. 5 erlö- schen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 5.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden wer- den oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kasko Versicherung Von Wassersportfahrzeugen 1985/2021
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsände- rung nach Ziffer 17.5 7.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 11.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wassersportkaskoversicherung