Common use of Erlöschen der Rechte des Versicherers Clause in Contracts

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 7.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Insurance Agreement, Crewcheck Crewcard Terms and Conditions, Reisegepäckversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 11.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden wird oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 Nr. 19.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsanpassung nach Abschnitt B, Ziffer 17.5 9.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsanpas- sung nach Ziffer 17.5 5.3 oder 5.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb inner- halb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung Gefahrer- höhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Ausstellungsversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 § 15.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsänderung nach Ziffer 17.5 32.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung Ge­ fahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Hausratversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 § 19.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 Nr. 5 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt wiederherge- stellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsänderung nach Ziffer 17.5 21.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden be- standen hat.

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Samples: Produktbezogene Bedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 16.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 19.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsan- passung nach Ziffer 17.5 15.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb inner- halb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsanpassung nach Ziffer 17.5 34.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Ver- tragsänderung nach Ziffer 17.5 Paragraf 18.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Yacht Insurance Policy

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 erlöschen7.3 er- löschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Travel Insurance Agreement

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsänderung nach Ziffer 17.5 erlöschenNr. 5 erlö- schen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 5.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden wer- den oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kasko Versicherung Von Wassersportfahrzeugen 1985/2021

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung Vertragsände- rung nach Ziffer 17.5 7.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008

Erlöschen der Rechte des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 17.5 11.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.

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Samples: Wassersportkaskoversicherung