Common use of Ermittlung Invaliditätsgrad Clause in Contracts

Ermittlung Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AUB ermittelt. Führt ein Unfall nach diesen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: • für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe.

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Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, degenia.de

Ermittlung Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AUB ermittelt. Führt ein Unfall nach diesen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: • für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache fünffache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache siebenfache Summe.

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Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, www.worksurance.de

Ermittlung Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AUB ermittelt. Führt ein Unfall nach diesen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: • für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache dreifache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache fünffache Summe.

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Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, www.worksurance.de

Ermittlung Invaliditätsgrad. für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die siebenfache Summe. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AUB ermittelt. Führt ein Unfall nach diesen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: • für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache SummeDie Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.

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Ermittlung Invaliditätsgrad. für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Summe. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 AUB ermittelt. Führt ein Unfall nach diesen Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt: • für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, • für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Summe, • für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Summe.24. Progressive Invaliditätsstaffel bis 500% der Grundversicherungssumme (sofern vereinbart)

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