Höchstbetrag Musterklauseln

Höchstbetrag. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Höchstbetrag. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 EUR für den Kalendertag (§ 24i Abs. 2 Satz 2 SGB V), auch wenn es aus den Arbeitsentgelten mehrerer Arbeitsverhältnisse zu berechnen ist. Bei höhe- rem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt wird der 13 EUR übersteigende Betrag vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes übernommen (§ 24i Abs. 2 Satz 4 SGB V). Diese Vorschrift hat informatorischen Charakter und ist keine eigenständige Rechtsnorm; der Hinweis betrifft § 20 MuSchG (vgl. Abschnitt 9.2.4.9 „Zuschuss zum Mutter- schaftsgeld“). Durch die Verknüpfung des Mutterschaftsgeldes von 13 EUR kalendertäglich mit dem Hinweis auf den Zuschuss nach § 20 MuSchG wird jedoch die der Frau zustehende Gesamtleistung in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts hervorgehoben und durch den anschließenden Satz 5 in § 24i Abs. 2 SGB V klargestellt, dass bei Wegfall des Zuschusses vom Folgetag an das Mutterschaftsgeld in der Regel „umzustellen“ und anschließend in Höhe des Krankengeldes zu zahlen ist (BSG vom 01.02.1983 - 3 RK 53/81 und 3 RK 1/82; vgl. hierzu auch Abschnitt 9.3 „Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes“).
Höchstbetrag. Der Höchstbetrag eines Vorbezugs oder einer Verpfändung ist wie folgt festgelegt: • bis Vollendung des 50. Altersjahres: Die Freizügigkeits- leistung im Zeitpunkt des Vorbezugs oder der Verpfändung • nach Vollendung des 50. Altersjahres: Der höhere der folgenden Beträge im Zeitpunkt des Vorbezugs oder der Verpfändung: - die Freizügigkeitsleistung bei Vollendung des 50. Altersjahres oder - die Hälfte der Freizügigkeitsleistung.
Höchstbetrag. Bei Wertpapieren, bei denen nach den Emissionsbedingungen die Zahlung unter dem Wertpapier auf einen Höchstbetrag (sei es der Zins-, der Auszahlungs- oder ein sonstiger Betrag) begrenzt ist, partizipiert der Anleger nicht an einer weiteren gleich gerichteten Wertentwicklung des Basiswerts. Während auf der einen Seite die Rendite für den Anleger durch den Höchstbetrag nach oben hin begrenzt ist, trägt der Anleger auf der anderen Seite u.U. das volle Verlustrisiko im Falle einer gegenläufigen Wertentwicklung des Basiswerts.
Höchstbetrag. Betriebliche Tätigkeit € pro Schadensfall (WENN VORHANDEN) - Sonderschutz € pro Schadensfall (WENN VORHANDEN) - Motorfahrzeuge € pro Schadensfall (WENN VORHANDEN) - Fuhrpark der Gesellschaft € pro Schadensfall (WENN VORHANDEN) - Garantie Führungskräfte und Kader € pro Schadensfall (WENN VORHANDEN) - Garantie Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmitglieder € pro Schadensfall (WENN VORHANDEN)
Höchstbetrag. Der Höchstbetrag in der in der Spalte "Höchstbetrag" der Tabelle 1.3 in § 1 der Produkt- und Basis- wertdaten festgelegte Wert.
Höchstbetrag. Der Höchstbetrag ist der in Tabelle 1.2 in § 1 der Produkt- und Basiswertdaten festgelegte Betrag.
Höchstbetrag. Der Höchstbetrag ist im Aval angegeben und begrenzt die Avalverpflichtung der Höhe nach gegen- über dem Avalgläubiger.
Höchstbetrag. Der im Aval angegebene Betrag, der die Avalverpflichtung begrenzt.
Höchstbetrag. Die dem Versicherten vom Vertragspartner in Rechnung gestellte Strafe wird vollständig erstattet, einschließlich der Verwaltungskosten für den Vorgang, und zwar bis zum Höchstwert, der im Art. „FESTLEGUNG DES HÖCHSTBETRAGS“ angegeben ist.