Common use of Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen Clause in Contracts

Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-

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Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig ansteckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-Krankheitserregern nach A1-2 ist.

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Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. Absatz 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig ansteckungsverdächtig oder Ausscheider Aus- scheider von Krankheiten oder Krank-Krankheitserregern nach Ziffer 2 ist.

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Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-Krank- heitserregern nach 2 ist.

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Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen Beobachtungs- maßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig ansteckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-Krankheitserregern nach A1-2 ist.

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