Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-
Appears in 1 contract
Samples: www.diebayerische.de
Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig ansteckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-Krankheitserregern nach A1-2 ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.gdv.de
Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. Absatz 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig ansteckungsverdächtig oder Ausscheider Aus- scheider von Krankheiten oder Krank-Krankheitserregern nach Ziffer 2 ist.
Appears in 1 contract
Samples: rhion.digital
Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-Krank- heitserregern nach 2 ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.diebayerische.de
Ermittlungs-/ Beobachtungsmaßnahmen. Es werden Ermittlungsmaßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 IfSG oder Beobachtungsmaßnahmen Beobachtungs- maßnahmen gemäß § 29 IfSG angeordnet, weil eine Person in dem versicherten Betrieb krank, krankheits- oder anste- ckungsverdächtig ansteckungsverdächtig oder Ausscheider von Krankheiten oder Krank-Krankheitserregern nach A1-2 ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.gdv.de