Versicherung auf Erstes Risiko Musterklauseln

Versicherung auf Erstes Risiko. Ist für einzelne Positionen die Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen nicht berücksichtigt.
Versicherung auf Erstes Risiko. Wird für einzelne Positionen oder Positionen des erweiterten Versicherungsschutzes nach Nr. 4 eine Versicherung auf erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen nicht berücksichtigt. Es kann vereinbart werden, die entsprechenden Versicherungssummen gemäß Nr. 6.1.2 anzupassen.
Versicherung auf Erstes Risiko. Bei Versicherung auf Erstes Risiko gelten die Bestimmungen über die Unterversicherung (§ 75 VVG) nicht.
Versicherung auf Erstes Risiko. Ist die Entschädigung für einzelne Positionen auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung (siehe Nr. 3) nicht berücksichtigt.
Versicherung auf Erstes Risiko. 4.6.1 Werden in der Police Positionen auf Erstes Risiko versi- chert, verzichtet die emmental versicherung im Scha- denfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Versicherung auf Erstes Risiko. Bei der Versicherung auf Erstes Risiko (Erste Gefahr) gelten die Bestimmungen über Unterversicherung (Nr. 3) nicht. Ver- sicherung auf Erstes Risiko besteht
Versicherung auf Erstes Risiko. 2.1 Kosten für Baugrund und Bodenmassen 10 000,– DM
Versicherung auf Erstes Risiko. Die Versicherung besteht bis zu den vereinbarten Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen auf erstes Risiko. 184 Mitversicherung von Solar- und Photovoltaikanlagen in der Zusatzversicherung Haustechnik Sofern besonders vereinbart zählen Solar- und Photovoltaikanlagen im Rahmen der Klausel „Zusatzversicherung für Haustechnik“ (dort in Ergänzung zu Nr. 4., a) – c)) zu den versicherten Sachen. Der Versicherer leistet Ent- schädigung für Schäden an Solar- und Photovoltaikanlagen bis zur Höhe der hierfür vereinbarten Versicherungs- summe. Die Versicherung besteht auf erstes Risiko. Entschädigungsanspruch besteht nur in dem Umfang, in dem Ersatz nicht aus einer anderen Versicherung des Versicherungsnehmers erlangt werden kann. Bestreitet der andere Versicherer seine Eintrittspflicht ganz oder teilweise, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages. § 86 VVG findet Anwendung. Versicherungsschutz besteht über den Sachsubstanzschaden hinaus nur dann auch für Ertragsausfallschäden im Sinne von Abschnitt VII. dieser Versicherungsbedingungen, wenn nicht Ersatz aus einer anderweitig bestehenden Versicherung erlangt werden kann. CIF:BIZ property complete Bedingungswerk Nr. 01011969, Stand: 01.10.2015 185 Versicherungsort in der Einbruchdiebstahlversicherung Uneingeschränkter Versicherungsschutz für neu hinzukommende Betriebsstellen im Sinne der Klausel „Versiche- rungsort“ besteht gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch nur dann, wenn die im Versi- cherungsschein für den Hauptbetrieb vereinbarten Sicherungen auch dort entsprechend vorhanden sind. 186 Erweiterter Versicherungsschutz für Schäden durch Raub von Schließfachinhalt oder Verwahrstücken Kompendium BIZ-01011969-20151001/01 Versicherungsschutz gemäß § 1, Nr. 1., b) AERB 87 besteht auch für Schäden an versichertem Schließfachinhalt oder versicherten Verwahrstücken, die durch Raub an Arbeitnehmern der Bank oder der Sparkasse entstehen. 187 Mehrherrig genutzte Räume Ein Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn Täter im Sinne von § 1, Nr. 2. AERB 87 in die Räume eines mit dem Versicherungsnehmer in baulich verbundenen Räumlichkeiten arbeitenden Unternehmens einbrechen und von dort aus ohne Überwindung weiterer Hindernisse in die von dem Versicherungsnehmer genutzten Räume ge- langen.
Versicherung auf Erstes Risiko. 13 A5 Mehrfache Anordnungen 13 A6 Versicherte Vorräte und Waren 13 A6-1 Vorräte und Waren 13 A6-2 Fremdes Eigentum 13
Versicherung auf Erstes Risiko. Erstrisiko-Positionen gelten auch außerhalb der Betriebsgrundstücke