Common use of Ersatz von Zahlungsmitteln Clause in Contracts

Ersatz von Zahlungsmitteln. 1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Dieb- stahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 0.000 € je Schadensfall in Anspruch nehmen.

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Ersatz von Zahlungsmitteln. 1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Dieb- stahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 0.000 € je Schadensfall Schadenfall in Anspruch nehmen.

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