Fahrzeugverzollung und -verschrottung Musterklauseln

Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt werden, hilft der Versicherer bei der Verzollung und trägt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzol- lung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, werden die hierdurch entstehenden Kosten übernommen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das versicherte Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland ver- zollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Wenn das Fahrzeug verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Verschrottungskosten. e Fahrzeugunterstellungs-Service Das Fahrzeug muss nach einer Panne oder einem Unfall bis zum Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden. Dann übernehmen wir die Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Wird der Transport durch uns organisiert, werden die Unterstellgebühren uneingeschränkt bis zum Tag der Abholung übernommen. A.3.9.2 Bei Fahrzeugdiebstahl:
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Wenn das Fahrzeug nach einem Diebstahl verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.8.3 Weitere Leistungen bei einer Auslandsreise für Krafträder, Pkw und Campingfahrzeuge gemäß A.3.3 a Hilfe im Todesfall Sterben Sie auf einer Reise, sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen die entstehenden Kosten.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. A.3.8.3 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall oder nach Entwendung im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Das gilt auch für wieder aufgefundene gestohlene Fahrzeuge.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das Fahrzeug nach der Entwendung oder Totalschaden im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.2.7.3 Bei unvorhersehbarer Krankheit oder Verletzung erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: a. Arzneimittelversand b. Versand von Brillen- oder Kontaktlinsen Verlust von Gegenständen a. Ersatz von Zahlungsmitteln
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. A.5.8.3 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um den Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Bei Fahrzeugdiebstahl A.5.8.4 Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot- tung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden ortsüblichen Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. A.5.8.5 Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Wollen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen, um den Zollbetrag zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Bei Tod (des Versicherungsnehmers) auf Reisen A.5.8.6 Sterben Sie auf einer Reise im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. Ersatz von Reisedokumenten A.5.8.7 Gerät auf einer Reise im Ausland ein für diese benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Weiter- und Rückfahrt nach Panne und Unfall
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Diebstahl oder einem Totalschaden im Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernehmen wir die Kosten für die Verwaltungsgebühren bei der Verzollung und die Kosten für die komplette Verschrottung. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an Sie ausbezahlt. Im Vorfeld ist die Freigabe der Kasko-Versicherung, des Leasinggebers oder des Kfz-Briefinhabers einzuholen. Ein Diebstahl muss durch eine polizeiliche Bestätigung nachgewiesen werden. AVG STRUCK AUTOMOBILE-VERTRIEBS-GMBH