Fahrzeugverzollung und -verschrottung Musterklauseln

Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt werden, hilft der Versicherer bei der Verzollung und trägt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, werden die hier- durch entstehenden Kosten übernommen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. 1.11 Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Wenn das Fahrzeug verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Verschrottungskosten. e Fahrzeugunterstellungs-Service Das Fahrzeug muss nach einer Panne oder einem Unfall bis zum Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden. Dann übernehmen wir die Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Wird der Transport durch uns organisiert, werden die Unterstellgebühren uneingeschränkt bis zum Tag der Abholung übernommen. A.3.9.2 Bei Fahrzeugdiebstahl:
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Wenn das Fahrzeug nach einem Diebstahl verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.9.3 Weitere Leistungen bei einer Auslandsreise a Hilfe im Todesfall Sterben Sie auf einer Reise, organisieren wir nach Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen die entstehenden Kosten.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt werden, hilft der Versicherer bei der Verzollung und trägt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzol- lung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, werden die hierdurch entstehenden Kosten übernommen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. A.3.8.3 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall oder nach Entwendung im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Das gilt auch für wieder aufgefundene gestohlene Fahrzeuge.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das Fahrzeug nach der Entwendung oder Total- schaden im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Ver- fahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver- schrottungskosten. A.3.2.7.3 Bei unvorhersehbarer Krankheit oder Verletzung erbrin- gen wir zusätzlich folgende Leistungen: Sind Sie oder eine mitversicherte Person zur Aufrechter- haltung der Gesundheit im Ausland auf verschreibungs- pflichtige Arzneimittel angewiesen, die vor Ort nicht be- sorgt werden können, sorgen wir, nach Abstimmung mit dem Hausarzt, für deren Zusendung und übernehmen die hierdurch entstehenden Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. Haben Sie oder eine mitversicherte Person bei einer Aus- landsreise Brille oder Kontaktlinsen verloren, sorgen wir für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille o- der von Ersatzkontaktlinsen und übernehmen die hier- durch entstehenden Versandkosten. Nicht übernommen werden die Kosten der Ersatzbrille oder der Ersatzkon- taktlinsen selbst. A.3.2.7.4 Ereignet sich der Schaden bei einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug, erbringen wir bei Verlust von Gegenständen zusätzlich folgende Leistungen: Geraten Sie durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. Ist dies nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.000,- zur Verfügung.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das Fahrzeug nach der Entwendung oder Totalschaden im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.2.7.3 Bei unvorhersehbarer Krankheit oder Verletzung erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland aufgrund eines Totalschadens verzollt oder verschrottet werden, sorgt der ACE für die Verzollung oder Verschrottung sowie den Transport zum Verwerter oder zur Zollstelle und trägt die dafür anfallenden Kosten.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Totalschaden oder Dieb- stahl im Ausland verzollt werden, hilft die KS Versicherungs-AG bei der Verzollung und trägt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Ist zur Vermei- dung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, werden die hierdurch entstehenden Kosten übernommen.