Common use of Ersatzfahrzeug bei ungeplantem technischen Werkstattaufenthalt und Unfallschaden Clause in Contracts

Ersatzfahrzeug bei ungeplantem technischen Werkstattaufenthalt und Unfallschaden. Bei technischem Ausfall des Mietgegenstands hat der Mieter einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug ab der 9. Stunde nach Aufnahme des Schadens (Gestellungsfrist) durch eine autorisierte Mercedes-Benz Werkstatt. Befindet sich der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Schadens im Ausland, beträgt die Gestellungsfrist 25 Stunden. Die Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges erfolgt – auch bei Schadenfällen im Ausland – innerhalb Deutschlands möglichst nahe dem Standort des ausgefallenen Mietgegenstandes bei einem Partner des Vermieters. Die Rückgabe des Ersatzfahrzeuges muss bei Ausfällen im Inland innerhalb von 24 Stunden, bei Ausfällen im Ausland innerhalb von 48 Stunden nach Reparaturende am (im Mietvertrag über das Ersatzfahrzeug) vereinbarten Rückgabeort in Deutschland erfolgen. Bei Nutzung des Ersatzfahrzeuges über den Zeitrahmen von 24 bzw. 48 Stunden hinaus wird dem Mieter ab der 25. Stunde bzw. 49 Stunde die Mietrate gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

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Samples: www.schade.de, hirschvogel.eu, max-schultz.de

Ersatzfahrzeug bei ungeplantem technischen Werkstattaufenthalt und Unfallschaden. Bei technischem Ausfall des Mietgegenstands hat der Mieter einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug ab der 9. Stunde nach Aufnahme des Schadens (Gestellungsfrist) durch eine autorisierte Mercedes-Benz Werkstatt. Befindet sich der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Schadens im Ausland, beträgt die Gestellungsfrist 25 Stunden. Die Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges erfolgt - auch bei Schadenfällen im Ausland - innerhalb Deutschlands möglichst nahe dem Standort des ausgefallenen Mietgegenstandes bei einem Partner des Vermieters. Die Rückgabe des Ersatzfahrzeuges muss bei Ausfällen im Inland innerhalb von 24 Stunden, bei Ausfällen im Ausland innerhalb von 48 Stunden nach Reparaturende am (im Mietvertrag über das Ersatzfahrzeug) vereinbarten Rückgabeort in Deutschland erfolgen. Bei Nutzung des Ersatzfahrzeuges über den Zeitrahmen von 24 bzw. 48 Stunden hinaus wird dem Mieter ab der 25. Stunde bzw. 49 Stunde die Mietrate gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de

Ersatzfahrzeug bei ungeplantem technischen Werkstattaufenthalt und Unfallschaden. Bei technischem Ausfall des Mietgegenstands hat der Mieter Mie- ter einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug ab der 9. Stunde nach Aufnahme Aufnah- me des Schadens (Gestellungsfrist) durch eine autorisierte Mercedes-Benz Werkstatt. Befindet sich der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Schadens im Ausland, beträgt die Gestellungsfrist 25 Stunden. Die Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges erfolgt - auch bei Schadenfällen im Ausland - innerhalb Deutschlands möglichst nahe dem Standort des ausgefallenen Mietgegenstandes Mietgegen- standes bei einem Partner des Vermieters. Die Rückgabe des Ersatzfahrzeuges Ersatzfahr- zeuges muss bei Ausfällen im Inland innerhalb von 24 Stunden, bei Ausfällen im Ausland innerhalb von 48 Stunden nach Reparaturende am (im Mietvertrag über das Ersatzfahrzeug) vereinbarten Rückgabeort in Deutschland erfolgen. Bei Nutzung des Ersatzfahrzeuges über den Zeitrahmen Zeit- rahmen von 24 bzw. 48 Stunden hinaus wird dem Mieter ab der 25. Stunde Stun- de bzw. 49 Stunde die Mietrate gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de