Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermitteln.
2. Der verunfallte Mietgegenstand wird vom Mieter oder Fahrer persönlich an das vom Vermieter beauftragte Abschleppunternehmen übergeben. Die gegebenenfalls notwendige Bergung, das Wiederaufrichten und Abschleppen des Mietgegenstandes ist ausschließlich von qualifizierten Abschleppunternehmen durchzuführen.
3. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird durch den Vermieter veranlasst.
4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zu einer Mercedes-Benz Niederlassung, einem autorisierten Mercedes- Benz Vertragspartner oder einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt zu bringen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten.
6. Soweit der Schaden vom Mieter mit- oder selbst verursacht wurde, wird dem Mieter für die Abwicklung von Schadensfällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- je Bearbeitungsfall in Rechnung gestellt.
Schadenabwicklung. Unser Ziel ist es Ihnen einen erstklassigen Service im Schadenfall bieten zu können. Wir werden Sie soweit möglich unterstützen, damit Ihre Ansprüche so reibungslos wie möglich abgewickelt werden können. Wir werden Sie über die einzelnen Abwicklungsphasen bestmöglich informieren. Wir sind stets bemüht:
a. Ihnen innerhalb von zwei Werktagen ab Schadenmeldung eine Rückmeldung zu geben und, sofern zweckdienlich, den Schaden innerhalb von fünf Werktagen zu besichtigen;
b. Ihnen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes zu erklären sowie was zu welchem Zeitpunkt zu geschehen hat und welche Mitwirkungspflichten Sie treffen;
c. Sie über den Fortschritt der Schadenregulierung informieren;
d. Ihre Briefe und E-Mails innerhalb von drei Werktagen zu beantworten;
e. innerhalb von sieben Werktagen ab Genehmigung Reparatur und Austausch zu veranlassen, sofern dies tunlich und wirtschaftlich ist; oder Ihnen andernfalls innerhalb von sieben Werktagen ab Genehmigung den Schaden durch Geldleistung zu ersetzen;
f. Ihnen eine nachvollziehbare Ablehnung zu übermitteln, sollte Ihr Versicherungsanspruch ganz oder teilweise ab gelehnt werden.
Schadenabwicklung. 8.1 Im Schadenfall hat der Mieter/Fahrer die Vermieterin unver- züglich zu unterrichten und ihr eine vollständige schriftliche Schadenmeldung (Unfallbericht inkl. Fotodokumentation) unterschrieben zuzusenden.
8.2 Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustim- mung der Vermieterin durchführen lassen. Die Xxxx der Reparaturwerkstätte steht der Vermieterin zu.
8.3 Nach jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Ver- letzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sach- schäden polizeilich aufgenommen werden. Bei einem Unfall mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektro- oder Hybridfahrzeug in den Unfall verwickelt ist.
8.4 Lehnt die Polizei eine Unfallaufnahme ab, hat der Mieter/ Fahrer hierüber eine schriftliche Bestätigung der Polizei vor- zulegen.
8.5 Beweismittel (u.a. Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sowie deren Kfz- Kennzeichen zu notieren. Der Mieter hat alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs zu ergreifen. Dem Mieter/Fahrer ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Ver- sicherungsschutzes). Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tat- sachen nachgekommen ist.
8.6 Nach einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten sowie die Ver- mieterin darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich der Vermieterin vollständig und wahrheitsgemäß zu melden.
8.7 Wird aufgrund des Schadensfalls eine Reparatur zur Auf- rechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig, ist der Mieter berechtigt und verpflichtet, dies unverzüg- lich dem nächstgelegenen Servicebetrieb des jeweiligen Herstellers anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt – nachbessern zu lassen. Der Sachverhalt ist der Vermieterin vorab bekannt zu geben und eventuell entstehende Kosten muss die Vermieterin in jedem Fall vor Auftragsvergabe frei- geb...
Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall ist der Mieter dazu verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen und die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Weiter muss der Mieter das Schadengutachten sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermitteln.
2. Das verunfallte Mietfahrzeug ist nur dann stehen zu lassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist.
3. Der Mieter hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Vermieter anerkannten Betrieb zu beauftragen.
4. Bei Schäden im Ausland ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug zu einer FAUN Niederlassung/Vertragspartner/Werkstatt in Deutschland zu bringen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
5. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Mietgegenstand stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen dem Mieter zugeflossen, muss er sie an den Vermieter weiterleiten.
Schadenabwicklung. Unser Ziel ist es, Ihnen einen erstklassigen Service im Schadenfall bieten zu können. Wir werden Sie bestmöglich unterstützen, damit Ihre Ansprüche so reibungslos wie möglich abgewickelt werden können. Zudem werden Wir Sie über die einzelnen Abwicklungsphasen am Laufenden halten.
a) Ihnen innerhalb von zwei Werktagen ab Schadenmeldung eine Rückmeldung zu geben;
b) Ihnen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes zu erklären sowie was zu welchem Zeitpunkt zu geschehen hat und welche Mitwirkungspflichten Sie treffen;
c) Sie über den Fortschritt der Schadenregulierung zu informieren;
d) Ihre Briefe und E-Mails innerhalb von drei Werktagen zu beantworten;
e) innerhalb von sieben Werktagen ab Genehmigung den Schaden durch Geldleistung zu ersetzen;
f) Ihnen eine nachvollziehbare Ablehnung zu übermitteln, sollte Ihr Versicherungsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Schadenabwicklung. Nach Feststellung der Leistungspflicht wird die Reparatur eingelei- tet bzw. bei Totalschaden ein vergleichbares Ersatzgerät an Sie ausgegeben oder Geldersatz an Sie geleistet. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an unsere Beauftragten zu bezahlen. simplesurance GmbH | Hallesches Xxxx 00 | 00000 Xxxxxx | Tel: +00-(0)00 000 000 000 | xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx | xxx.xxxxxxxxxxx.xx Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B | Geschäftsführer: Xxxxx xxxXxxx, Xxxxxxx xxxXxxxx, Xxxxxx Xxxxxx; Xxxxxxx Xxxx Nachfolgend erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur gewünschten Versicherung. AWP P&C S.A. Niederlassung für die Niederlande, handelnd als Allianz Global Assistance Europe Xxxxxxxxxxxxxx 0 0000 XX Xxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter: Xxxxxx Xxxxxxxx USt.-IdNr.: NL 001421943B01 eingetragen in den Niederlanden bei der Behörde für Finanzmärkte (AFM) Nr. 12000535 Unternehmensidentifikationsnummer: 33094603 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Xxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx xx Xxxxxxx, Xxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxx-Xxxxxxx Wir sind einSchaden-Versicherungsunternehmen. Vom Versicherer mit der Schadenabwicklung beauftragt ist simplesurance GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxx, vertreten durch die Geschäftsführer Xxxxx xxx Xxxx, Xxxxxxx xxx Xxxxx und Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxx Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie das Zertifikat, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeine Bedin- gungen für Ihren Versicherungsschutz, die weiteren Informatio- nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichten- verordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: simplesurance GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxx. Bei einem Widerruf per Telefax oder via E-Mail ist der Widerruf zu richten an: Telefax: + 49 30-688 316 499, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx
Schadenabwicklung. Bei Schäden, die für die beteiligten Versicherer von grundsätzlicher Bedeutung sind, ist auf Verlangen eines beteiligten Versicherers eine Abstimmung über die Schaden- abwicklung herbeizuführen.
Schadenabwicklung. FORTUNA bearbeitet die versicherten rechtlichen Streitigkeiten in der Regel durch den eigenen Rechtsdienst. Es wird ein gleichbleibender Rechtsanwalt gestellt. FORTUNA pflegt und unterstützt eine faire, ethische und konsequente Konfliktkultur. FORTUNA ist allein zur Erteilung eines Mandates an einen externen Rechtsanwalt ermächtigt. Dieser Schritt erfolgt, wenn im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder wegen Interessenkollisionen der Beizug eines externen Rechtsanwaltes notwendig wird.
Schadenabwicklung. Schäden sind grundsätzlich an den Versicherungsnehmer (LSV RP) zu melden, der diese dann unverzüglich an den Versicherer: AXA Versicherung AG MAT –LU z.Hd. Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx Colonia Allee 10-20 51067 Köln Xxxxxx.Xxxxxx@xxx.xx weitermeldet. Bei der Schadenabwicklung einzelner Schadenfälle wir der Versicherungsnehmer mit eingebunden.
Schadenabwicklung. Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch uns bzw. unsere Beauftragten wird die Reparatur veranlasst bzw. bei Totalschäden ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte an Sie ausgehändigt. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an Boom- store oder unsere Beauftragten zu bezahlen.