Schadenabwicklung Musterklauseln

Schadenabwicklung. 1. Bei einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, zur Ermittlung der Schadensursache die Polizei hinzuzuziehen, die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch bei der Schadenhotline mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Weiter muss der Mieter das polizeiliche Protokoll sowie die Schadenanzeige an den Vermieter übermitteln.
Schadenabwicklung. Unser Ziel ist es Ihnen einen erstklassigen Service im Schadenfall bieten zu können. Wir werden Sie soweit möglich unterstützen, damit Ihre Ansprüche so reibungslos wie möglich abgewickelt werden können. Wir werden Sie über die einzelnen Abwicklungsphasen bestmöglich informieren. Wir sind stets bemüht:
Schadenabwicklung. 8.1. Im Schadenfall hat der Mieter/Fahrer die Vermieterin unverzüglich zu unterrichten und ihr eine vollständige schriftliche Schadenmeldung (Unfallbericht inkl. Fotodokumen- tation) unterschrieben zuzusenden.
Schadenabwicklung. 7.1 Ein Versicherungsschutz durch die Europ Assistance Fahrzeuggarantie ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn für einen Schaden eine Eintrittspflicht aus Herstellergarantie besteht. Wenn diese nicht besteht, wird der Versicherungsnehmer vor Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes sich bemühen, bei den von ihm vertretenen Automobilherstellern nach deren bestehenden Richtlinien Anträge oder Anfragen auf Kostenfreistellung durch den Hersteller im Kulanzwege zu stellen.
Schadenabwicklung. Nach Feststellung der Leistungspflicht wird die Reparatur eingelei- tet bzw. bei Totalschaden ein vergleichbares Ersatzgerät an Sie ausgegeben oder Geldersatz an Sie geleistet. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an unsere Beauftragten zu bezahlen. simplesurance GmbH | Hallesches Xxxx 00 | 00000 Xxxxxx | Tel: +00-(0)00 000 000 000 | xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx | xxx.xxxxxxxxxxx.xx Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B | Geschäftsführer: Xxxxx xxxXxxx, Xxxxxxx xxxXxxxx, Xxxxxx Xxxxxx; Xxxxxxx Xxxx Nachfolgend erhalten Sie weitere wichtige Informationen zur gewünschten Versicherung. AWP P&C S.A. Niederlassung für die Niederlande, handelnd als Allianz Global Assistance Europe Xxxxxxxxxxxxxx 0 0000 XX Xxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter: Xxxxxx Xxxxxxxx USt.-IdNr.: NL 001421943B01 eingetragen in den Niederlanden bei der Behörde für Finanzmärkte (AFM) Nr. 12000535 Unternehmensidentifikationsnummer: 33094603 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Xxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx xx Xxxxxxx, Xxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxx-Xxxxxxx Wir sind einSchaden-Versicherungsunternehmen. Vom Versicherer mit der Schadenabwicklung beauftragt ist simplesurance GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxx, vertreten durch die Geschäftsführer Xxxxx xxx Xxxx, Xxxxxxx xxx Xxxxx und Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxx Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie das Zertifikat, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeine Bedin- gungen für Ihren Versicherungsschutz, die weiteren Informatio- nen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichten- verordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: simplesurance GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxx. Bei einem Widerruf per Telefax oder via E-Mail ist der Widerruf zu richten an: Telefax: + 49 30-688 316 499, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx
Schadenabwicklung. Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch uns bzw. unsere Beauftragten wird die Reparatur veranlasst bzw. bei Totalschäden ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte an Sie ausgehändigt. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an Boom- store oder unsere Beauftragten zu bezahlen.
Schadenabwicklung. Schäden sind grundsätzlich an den Versicherungsnehmer (LSV RP) zu melden, der diese dann unverzüglich an den Versicherer: AXA Versicherung AG MAT –LU z.Hd. Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx Colonia Allee 10-20 51067 Köln Xxxxxx.Xxxxxx@xxx.xx weitermeldet. Bei der Schadenabwicklung einzelner Schadenfälle wir der Versicherungsnehmer mit eingebunden.
Schadenabwicklung. Bei Schäden, die für die beteiligten Versicherer von grundsätzlicher Bedeutung sind, ist auf Verlangen eines beteiligten Versicherers eine Abstimmung über die Schaden- abwicklung herbeizuführen.
Schadenabwicklung. FORTUNA bearbeitet die versicherten rechtlichen Streitigkeiten in der Regel durch den eigenen Rechtsdienst. Es wird ein gleichbleibender Rechtsanwalt gestellt. FORTUNA pflegt und unterstützt eine faire, ethische und konsequente Konfliktkultur. FORTUNA ist allein zur Erteilung eines Mandates an einen externen Rechtsanwalt ermächtigt. Dieser Schritt erfolgt, wenn im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder wegen Interessenkollisionen der Beizug eines externen Rechtsanwaltes notwendig wird.
Schadenabwicklung. 1. Bei jeglichen Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden, auch ohne Drittbeteiligung, ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei und die Vermieterin zu verständigen, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfall-/Schadensort zu verbleiben, für eine polizeiliche Aufnahme Sorge zu tragen, Beteiligte und Zeugen mit Namen und Anschrift zu notieren sowie keine Schuldanerkenntnisse abzugeben oder sonst einer Schadensregulierung vorzugreifen. Verweigert die Polizei eine Aufnahme, hat der Mieter dies der Vermieterin nachzuweisen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, alles zur Aufklärung der Schadensursache und des Schadenshergangs Erforderliche zu veranlassen. Der Mieter verpflichtet sich, der Mieterin unverzüglich eine detaillierte Schadensmeldung zur Verfügung zu stellen. Auf der Meldung müssen insbesondere der Schadenstag und -ort, der Schadenshergang, Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert sein.