Ersatzfahrzeug (nur in Italien erbrachte Leistung). Wird Ist das Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, Brand, (auch teilweisem oder versuchtem) Diebstahl, (auch teilweisem) Raub, Tankfehler nicht mehr fahrtüchtig und dies eine bescheinigte über 8-stündige Repara- tur erfordert (maßgeblich sind die offiziellen Zeitvorga- ben des Herstellers), stellt die Organisationsstruktur dem Versicherten, gemäß den Bedingungen des Autoverleihs und während dessen normaler Öffnungszeiten, für die bescheinigte Reparaturdauer ein Auto der Kategorie C mit nicht mehr als 1200 cm³ Hubraum für höchsten 3 Tage mit unbegrenzter Kilometerzahl auf Kosten der Gesellschaft zur Verfügung. Falls auf die Ersatzteile gewartet werden muss, kann auf Wunsch des Versicherten das Ersatzauto vor Beginn der Re- paraturarbeiten abgeholt werden, unbeschadet der Tage, für die der Ersatzwagen bereitgestellt wird, wie zuvor geregelt. Zu Lasten des Versicherten gehen in allen Fällen die Benzinkosten, die Benutzungsgebühren im All- gemeinen, die Kosten der Selbstbeteiligung für die Zusatzversicherungen sowie alle evtl. zusätzlichen Kosten für die Verlängerung des Mietvertrags. Von der Autovermietungsfirma kann eine Kaution ver- langt werden, die direkt vom Versicherten zu ent- richten ist.
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