Common use of Ersatzteilversand Clause in Contracts

Ersatzteilversand. Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versi- cherer dafür, dass der Versicherungsnehmer diese auf schnellstmöglichem Wege erhält und trägt alle entstehenden Versandkosten. Der Versicherer übernimmt auch die evtl. erforderlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland am Schadenort oder in dessen Nähe auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahr- zeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer für den Rücktransport des Fahrzeuges und der berechtigten Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Auf Wunsch des Ver- sicherungsnehmers wird auch der Transport zum Zielort organisiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 EUR pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach den Ziffern II. (1) bis II. (3) sind ausgeschlossen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Muss das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft oder Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt untergestellt werden, trägt der Versi- cherer die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Der Versicherer trägt bei Totalschaden die Kosten einer notwendigen Unterstellung bis zur Durch- führung der Verzollung oder Verschrottung, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit.

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Samples: www.sw-augsburg.de, www.sw-augsburg.de, www.sw-augsburg.de

Ersatzteilversand. A.3.7.4 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versi- cherer sorgen wir dafür, dass der Versicherungsnehmer Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhält erhalten und trägt übernehmen alle entstehenden entste- henden Versandkosten. Der Versicherer übernimmt Wir übernehmen auch die evtl. erforderlichen eventuell erfor- derlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen. A.3.7.5 Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland am Schadenort oder in dessen Nähe auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahr- zeug Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeuges und der berechtigten Insassen zum ständigen Wohnsitz des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers. Auf Ihren Wunsch des Ver- sicherungsnehmers wird auch der Transport zum Zielort organisiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 EUR pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach den Ziffern II. (1) A.3.7.1 bis II. (3) A.3.7.3 sind ausgeschlossen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer sorgen wir für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Ihren ständigen Wohnsitz des VersicherungsnehmersWohnsitz. A.3.7.6 Muss das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transportes zu einer Transports in eine Werkstatt untergestellt werdenwer- den, trägt der Versi- cherer übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Der Versicherer trägt A.3.7.7 Wir tragen bei Totalschaden die Kosten einer notwendigen Unterstellung Unter- stellung bis zur Durch- führung Durchführung der Verzollung oder Verschrottung, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit.

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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Ersatzteilversand. A.3.7.4 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werdenwer- den, sorgt der Versi- cherer sorgen wir dafür, dass der Versicherungsnehmer Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhält erhalten und trägt übernehmen alle entstehenden Versandkosten. Der Versicherer übernimmt Wir übernehmen auch die evtl. eventuell erforderlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen. A.3.7.5 Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland am Schadenort Schaden- ort oder in dessen Nähe auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahr- zeug Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeuges und der berechtigten be- rechtigten Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Auf Ihren Wunsch des Ver- sicherungsnehmers wird auch der Transport zum Zielort organisiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 EUR pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach den Ziffern II. (1) A.3.7.1 bis II. (3) A.3.7.3 sind ausgeschlossen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgt der Versicherer sorgen wir für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und trägt tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten Rücktransport- kosten an den Ihren ständigen Wohnsitz des VersicherungsnehmersWohnsitz. A.3.7.6 Muss das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transportes zu einer Trans- ports in eine Werkstatt untergestellt werden, trägt der Versi- cherer übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Der Versicherer trägt A.3.7.7 Wir tragen bei Totalschaden die Kosten einer notwendigen Unterstellung bis zur Durch- führung Durchführung der Verzollung oder Verschrottung, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit.

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