Welche Fahrzeuge sind versichert?. 1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungs- schutz?
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug einschließlich Gepäck. Mitversichert ist auch die nicht zu gewerbli- chen Zwecken mitgeführte Ladung sowie ein mitgeführter Wohn- wagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug einschließlich des Gepäcks und der nicht zu gewerblichen Zwe- cken mitgeführten Ladung sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge- bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehän- digt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die dort ge- nannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte beachten Sie, dass manche der nachfolgenden Leistungen nicht im Inland erbracht werden.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. 1.4 Welche Hilfe leisten wir bei einer Panne, Unfall oder einem Diebstahl des Fahrzeugs? 1.4.1 Was versteht man unter Panne, Unfall oder Diebstahl? 1.4.2 Welche Hilfe leisten wir, wenn die Fahrt nicht angetreten oder fortgesetzt werden kann? 1.4.3 Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl für Fahrer und Insassen?
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete →Pkw oder LKW mit weniger als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie ein mit- geführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Versichert ist auch ein mitgeführter gewerblich genutzter Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 4 t nicht überschreitet. Nicht versichert sind zu gewerblichen Zwecken mitgeführtes Ge- päck oder Ladung. Sie haben im Baustein Schutzbrief Firmen Versicherungsschutz in • den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), • dem asiatischen Teil der Türkei sowie • den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine →Internationale Versicherungskarte ausge- händigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder. Kein Versicherungsschutz gilt in Ländern, deren Länderbezeichnung durchgestrichen ist. Bitte beachten Sie, dass manche der nachfolgenden Leistungen nicht im Inland erbracht werden.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw oder Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t sowie ein mitge- führter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Versichert ist auch ein mitgeführter gewerblich genutzter Anhänger mit nicht mehr als 1 Achse sofern die zulässige Gesamtmasse des Ge- spanns insgesamt 7,5 t nicht überschreitet. Achsen mit weniger als 1,00 m Abstand zueinander gelten als 1 Achse. Nicht versichert sind zu gewerblichen Zwecken mitgeführtes Ge- päck oder Ladung. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge- bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehän- digt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die dort ge- nannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte beachten Sie, dass manche der nachfolgenden Leistungen nicht im Inland erbracht werden.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw oder Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t sowie ein mitge- führter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Versichert ist auch ein mitgeführter gewerblich genutzter Anhänger mit nicht mehr als 1 Achse sofern die zulässige Gesamtmasse des Ge- spanns insgesamt 7,5 t nicht überschreitet. Achsen mit weniger als 1,00 m Abstand zueinander gelten als 1 Achse. Nicht versichert sind zu gewerblichen Zwecken mitgeführtes Ge- päck oder Ladung. Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge- bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehän- digt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die dort ge- nannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bitte beachten Sie, dass manche der nachfolgenden Leistungen nicht im Inland erbracht werden. Wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Un- fall die Fahrt aus eigener Kraft nicht antreten oder fortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechani- scher Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leis- tung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit- geführten und verwendeten Kleinteile auf 100 Euro.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Versichert sind Personen- und Kombinationsfahrzeuge und Motorräder und die an ihnen befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht entgegenstehen.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. ✓ Versichert sind Fahrzeuge, die auf Sie an Ihrem Wohn- sitz in Deutschland zur privaten Nutzung zugelassen sind und folgende Voraussetzungen erfüllen: ✓ Zulassung als Motorrad, Personenkraftwagen (PKW) oder Wohnmobil, ✓ nicht mehr als neun eingetragene Sitzplätze, ✓ bei Krafträdern mehr als 50 ccm Hubraum, ✓ bei PKW nicht mehr als 3,8 t zulässiges Gesamt- gewicht, ✓ bei Wohnmobilen nicht mehr als 3,8 t zulässiges Gesamtgewicht.
Welche Fahrzeuge sind versichert?. Wir versichern: ■ das bezeichnete Fahrzeug, sofern es ein Personenkraftwagen, einen Lieferwagen, ein Minibus, Wohnmobil oder ein Motorrad ist: – dessen höchstzulässige Masse gleich oder weniger als 3,5 Tonnen ist und – dessen erste Inbetriebnahme beim Vertragsabschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und – das nicht fährt mit einem: ■ „Probefahrt-, Händlerkennzeichen“ oder professionnele Platte, oder ■ einem vorläufigen Kennzeichen oder einem Transitkennzeichen – das kein Kurzfristig bereitgestellter Mietwagen oder kein Taxi ist, und – wenn er für Ausübung seines Berufs Sprengstoffe handhabt, Personen oder Güter im verschicherten Fahrzeug befördert. ■ den Faltwohnwagen, Wohnwagen oder Anhänger, gezogen vom bezeichneten Fahrzeug gezogen: – dessen höchstzulässige Masse gleich oder weniger als 3,5 Tonnen ist, – dessen Länge 8 Metern entspricht, inkl. Deichsel. Eine Deichsel ist ein Kabel oder eine Stange, welche(s) mit dem Faltwohnwagen, Wohnwagen oder Anhänger an das Zugfahrzeug gekoppelt wird.