Fahrzeugabholung. Wenn das Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung länger als drei Tage andauert und kein In- sasse das Fahrzeug zurückfahren kann. Wir übernehmen die ent- stehenden Kosten für eine Rückführung zum Wohnort in voller Hö- he. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie 0,40 EUR je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der be- rechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall be- dingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernach- tungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtun- gen bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
Fahrzeugabholung. Wir sorgen für die Abholung Ihres Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr zurückfahren kann, weil er verstorben ist oder länger als drei Tage erkrankt und - kein Insasse in der Lage ist, Ihr Fahrzeug zurückzufahren. Finden nicht alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen Wohnsitz. Organisieren Sie die Fahrzeugabholung selbst, zahlen wir Ihnen 0,60 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz und dem Schadenort. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 0,80 EUR. Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
Fahrzeugabholung. Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung das versicherte Fahrzeug zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Hauptwohn- sitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der mitversicherten Personen entstehenden und durch den Fahrer- ausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn • der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und • das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- sassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,25 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 50 EUR pro Person. A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir sorgen für die Verbringung des Fahrzeugs zur Anschrift des Hal- ters, wenn A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von der Anschrift des Halters bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Anschrift des Halters gilt die An- schrift laut Zulassungsbescheinigung Teil I des versicherten Fahrzeugs.
Fahrzeugabholung. (a) Zu Beginn jeder Anmietung müssen Sie einem Mitarbeiter des Avis Lizenznehmers vor Verlassen der Mietstation mit dem Fahrzeug Ihren aktuell gültigen Führerschein vorlegen. Für den Fall, dass Sie dieser Anforderung nicht nachkommen können, erfolgt keine Anmietung und es wird kein Avis Preferred Mietvertrag geschlossen.
(b) Der Avis Lizenznehmer kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern, wenn Sie die Standardbedingungen des Avis Lizenznehmers im Hinblick auf Fahrbefähigung und -berechtigung zum Zeitpunkt und am Ort der Anmietung nicht erfüllen.
(c) An einigen Avis Mietstationen gelten unter Umständen behördliche Vorgaben, die die Unterzeichnung eines separaten Mietvertrages für jede Anmietung erfordern. Wenn Sie einen lokalen Mietvertrag unterzeichnen, gelten für diese Anmietung lediglich die Bestimmungen dieses lokalen Mietvertrages.
Fahrzeugabholung. A.3.2.6.1 Kann das versicherte Fahrzeug in Folge einer länger als drei Tage andauernden unvorhersehbaren Erkrankung o- der einer Verletzung des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn der Fahrer verstorben ist. Veranlassen Sie den Transport selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis EUR 0,40 je Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und dem Schadensort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insas- sen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Über- nachtungen bis zu je EUR 50,- pro Person. A.3.2.6.2 Benötigen Sie oder eine mitversicherte Person in Folge unvorhersehbarer Erkrankung oder Verletzung medizini- sche Hilfe auf einer Reise, so erbringen wir folgende Leis- tungen:
Fahrzeugabholung. Fällt der Fahrer durch Krankheit oder Verletzung für länger als 3 Tage aus – oder durch den Tod –, organisieren wir die Abholung des Fahrzeugs zu Ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Abholung selbst, erbringen wir Leistungen für einen Ersatzfahrer – bis zu 0,30 € je Kilometer zwischen Schadenort und Wohnsitz. Für die mitversicherten Personen übernehmen wir in jedem Fall höchstens 3 Übernachtungen bis zu 100 € pro Person und Nacht.
Fahrzeugabholung. A.3.7.4 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung das versicherte Fahrzeug zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs und der berechtigten Insassen zu Ihrem Hauptwohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wenn berechtigte Insassen nicht zusammen mit dem versicherten Fahrzeug zurück gebracht werden können, erstatten wir die Kosten einer Rückfahrt zum Hauptwohnsitz in Deutschland entsprechend A.3.6.1. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der mitversicherten Personen entstehenden und durch den Fahrer- ausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person. A.3.7.5 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch nahe stehende Personen bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
Fahrzeugabholung. A.3.8.4 Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn - die Erkrankung des Fahrers länger als drei Tage andauert oder der Fahrer stirbt und - das Fahrzeug weder vom Fahrer noch von einem anderen Insassen zurückgefahren werden kann und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie das Verbringen des Fahrzeugs selbst, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die An- fahrt des Ersatzfahrers bis 0,50 EUR je Kilometer zwi- schen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir durch den Fahrerausfall bedingte Über- nachtungskosten bis zu 100 EUR je Übernachtung und Person (mit Frühstück) für höchstens drei Übernachtun- gen.