Fahrzeugabholung Musterklauseln

Fahrzeugabholung. 3. Wir sorgen für die Abholung Ihres Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr zurückfahren kann, weil er verstorben ist oder länger als drei Tage erkrankt und - kein Insasse in der Lage ist, Ihr Fahrzeug zurückzufahren. Finden nicht alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen Wohnsitz. Organisieren Sie die Fahrzeugabholung selbst, zahlen wir Ihnen 0,60 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz und dem Schadenort. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 0,80 EUR. Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
Fahrzeugabholung. Wenn das versicherte Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung des Fahrers länger als drei Tage andauert und das Fahrzeug weder von diesem noch von einem berechtigten Insassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für eine Rückführung zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnort in voller Höhe. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- satz bis zu 0,40 Euro je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernachtungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis maximal 60 Euro je Übernach- tung und Person. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1. Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher- ten Fahrzeug. • Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs- bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland). • Der Schadenort muss mindestens 50 km Wegstrecke von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz in Deutschland entfernt sein.
Fahrzeugabholung. (a) Zu Beginn jeder Anmietung müssen Sie einem Mitarbeiter des Avis Lizenznehmers vor Verlassen der Mietstation mit dem Fahrzeug Ihren aktuell gültigen Führerschein vorlegen. Für den Fall, dass Sie dieser Anforderung nicht nachkommen können, erfolgt keine Anmietung und es wird kein Avis Preferred Mietvertrag geschlossen.
Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir sorgen für die Verbringung des Fahrzeugs zur Anschrift des Hal- ters, wenn A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von der Anschrift des Halters bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Anschrift des Halters gilt die An- schrift laut Zulassungsbescheinigung Teil I des versicherten Fahrzeugs.
Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn • der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und • das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- sassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,25 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 50 EUR pro Person. A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Fahrzeugabholung. 6.7.3 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung das versicherte Fahrzeug zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Hauptwohn- sitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der mitversicherten Personen entstehenden und durch den Fahrer- ausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
Fahrzeugabholung. Wenn das Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung länger als drei Tage andauert und kein In- sasse das Fahrzeug zurückfahren kann. Wir übernehmen die ent- stehenden Kosten für eine Rückführung zum Wohnort in voller Hö- he. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie 0,40 EUR je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der be- rechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall be- dingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernach- tungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens drei Übernachtun- gen bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person. Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi- cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat- ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas- sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
Fahrzeugabholung. Fällt der Fahrer durch Krankheit oder Verletzung für länger als 3 Tage aus – oder durch den Tod –, organisieren wir die Abholung des Fahrzeugs zu Ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Abholung selbst, erbringen wir Leistungen für einen Ersatzfahrer – bis zu 0,30 € je Kilometer zwischen Schadenort und Wohnsitz. Für die mitversicherten Personen übernehmen wir in jedem Fall höchstens 3 Übernachtungen bis zu 100 € pro Person und Nacht.
Fahrzeugabholung. A.3.7.4 Können weder Sie noch eine mitversicherte Person infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung das versicherte Fahrzeug zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs und der berechtigten Insassen zu Ihrem Hauptwohnsitz. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wenn berechtigte Insassen nicht zusammen mit dem versicherten Fahrzeug zurück gebracht werden können, erstatten wir die Kosten einer Rückfahrt zum Hauptwohnsitz in Deutschland entsprechend A.3.6.1. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der mitversicherten Personen entstehenden und durch den Fahrer- ausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person. A.3.7.5 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich auf einer Reise infolge einer Erkrankung länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch nahe stehende Personen bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
Fahrzeugabholung. A.3.8.5 Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeuges zu Ihrem ständigen Wohn- sitz, wenn - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und - das Fahrzeug weder von ihm noch von einem anderen Insassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie den Transport selbst, erhalten Sie als Kostenersatz 0,50 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Über- nachtungen bis zu je 60 EUR pro Person. A.3.8.6 Können mitgeführte Haustiere infolge Ihrer Erkrankung oder Ihres Todes nicht mehr versorgt werden, organisieren wir für Sie den Heimtransport der Tiere und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.8.7 Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung eines Ihnen nahen Verwandten oder infol- ge einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens Ihr Rückruf von einer Reise durch Rundfunk als notwendig, werden die erforderlichen Maßnahmen von uns in die Wege geleitet und die hierdurch entstandenen Kosten übernommen.