Ersatzteilversand. A.3.7.3 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi- sieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten. A.3.7.4 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk- statt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz in Deutschland, wenn – das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge- gangenen Diebstahl, ohne dass ein Totalschaden vor- liegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle des Fahrzeugrücktransports eine Transportmöglichkeit, um Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin- gen (Pick-up-Service). A.3.7.5 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.7.6 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh- men, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr- zeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR. A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: – Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder – eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und – eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland, – eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch- land oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr- zeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfer- nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahn- kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. A.3.7.8 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumie- ten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ih- nen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 noch Übernachtung nach A.3.7.6 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag. Die Kosten für eine Übernachtung bis zu 100 EUR je Person übernehmen wir.
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Ersatzteilversand. A.3.7.3 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- ort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi- sieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten. A.3.7.4 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk- statt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz in Deutschland, wenn – das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge- gangenen Diebstahl, ohne dass ein Totalschaden vor- liegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle des Fahrzeugrücktransports eine Transportmöglichkeit, um Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin- gen (Pick-up-Service). A.3.7.5 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. A.3.7.6 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- tung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh- men, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr- zeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR. A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: – Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder – eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und – eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland, – eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch- land oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr- zeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfer- nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahn- kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. A.3.7.8 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumie- tenanzumieten. Wir übernehmen überneh- men die Kosten des Mietwagens, bis Ih- nen Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 noch Übernachtung nach A.3.7.6 in Anspruch genommen ge- nommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag. Die Kosten für eine Übernachtung bis zu 100 EUR je Person übernehmen wir.
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Ersatzteilversand. A.3.7.3 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- ort Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi- sieren sorgen wir für Siedafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten. A.3.7.4 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk- statt Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz in Deutschland, wenn – das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge- gangenen Diebstahlvorausgegangenen Dieb- stahl, ohne dass ein Totalschaden vor- liegtvorliegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht gemacht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle des Fahrzeugrücktransports rücktransports eine Transportmöglichkeit, um Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin- gen zurückzubringen (Pick-up-Service). A.3.7.5 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werdenwer- den, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die VerschrottungskostenVerschrot- tungskosten. A.3.7.6 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit Über- nachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens höchs- tens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- tung Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh- mennehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr- zeug Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit fahr- bereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung Über- nachtung und Person. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR. A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: – Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder – eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und – eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland, – eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch- land Deutschland oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr- zeug Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfer- nung Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahn- kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. A.3.7.8 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumie- ten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ih- nen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 noch Übernachtung nach A.3.7.6 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag. Die Kosten für eine Übernachtung bis zu 100 EUR je Person übernehmen wir.Bahnkosten
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Ersatzteilversand. A.3.7.3 Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereit- schaft Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schaden- ort Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organi- sieren sorgen wir für Siedafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten. A.3.7.4 Wir vermitteln den Transport des Fahrzeugs zu einer Werk- statt Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz in Deutschland, wenn – das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nach einer Panne, einem Unfall oder einem vorausge- gangenen Diebstahlvorausgegangenen Dieb- stahl, ohne dass ein Totalschaden vor- liegtvorliegt, nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht gemacht werden kann und – die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Wenn der Schadenort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland land liegt, vermitteln und bezahlen wir im Falle des Fahrzeugrücktransports Fahrzeug- rücktransports eine Transportmöglichkeit, um Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem Fahrzeug an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückzubrin- gen zurückzubringen (Pick-up-Service). A.3.7.5 Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werdenwer- den, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren einschließlich des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die VerschrottungskostenVerschrot- tungskosten. A.3.7.6 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit Über- nachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens höchs- tens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leis- tung Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 in Anspruch neh- mennehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahr- zeug Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit fahr- bereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung Über- nachtung und Person. Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR. A.3.7.7 Folgende Fahrtkosten werden erstattet: – Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder – eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und – eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland, – eine Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz in Deutsch- land Deutschland oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahr- zeug Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfer- nung Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahn- kosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. A.3.7.8 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumie- ten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ih- nen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.7 noch Übernachtung nach A.3.7.6 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 EUR je Tag. Die Kosten für eine Übernachtung bis zu 100 EUR je Person übernehmen wir.Bahnkosten
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