Common use of Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Clause in Contracts

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde in Textform mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.vrbsaale-unstrut.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich unver- züglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtetver- pflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen Umsatzinformationen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber Herausgeber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle Akzep- tanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde Be- hörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht Betrugs- verdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt gehandelt, oder hat er seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen Umsatzinformationen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit angeboten angebo- ten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.gabler-saliter-bank.de, www.psd-braunschweig.de, www.vbu-volksbank.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Mit- wirkungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtetver- pflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers Karten- inhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen entstehenUmsatzinformationen ent- stehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit Sperrmöglich- keit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtetver- pflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber Herausgeber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer betrü- gerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer Zif- fer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen Umsatzinformationen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber Herausgeber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung Kundenauthentifizie- rung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.apobank.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen Umsatzinformationen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit Sperrmög- lichkeit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber Herausgeber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt ver- langt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen zustän- digen Behörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Mitwir- kungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletztver- letzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen Umsatzinformationen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenztunbe- grenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber Herausgeber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Erstattung bei missbräuchlicher Nutzung der Karte und bei Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Bestehen berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Karteninhabers und hat die Bank diesen einer zuständigen Behörde in Textform mitge- teiltmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Ziffer 11.1.1 Satz 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist er der Bank zum Ersatz des gesamten daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für etwaige Schäden, die der Bank durch eine nicht unverzügliche Beanstandung des Karteninhabers am Inhalt der Umsatzinformatio- nen Umsatzinformationen entstehen, haftet der Karteninhaber unbegrenzt. Für Schäden nach der Sperranzeige oder die entstanden sind, weil die Bank keine jederzeitige Sperrmöglichkeit angeboten hat, haftet der Karteninhaber nur, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Der Karteninhaber ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank oder der Herausge- ber keine starke Kundenauthentifizierung verlangt oder die Akzeptanzstelle oder ihr Zahlungs- dienstleister Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert haben.

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Samples: www.sparda-a.de