Erstbewertung auf der Ebene der Spezial-AIF Musterklauseln

Erstbewertung auf der Ebene der Spezial-AIF. Vor dem Erwerb von Objektgesellschaften durch die Spezial-AIF werden die Objektgesellschaften bzw. die von diesen gehaltenen Photovoltaikanlagen von einem externen Bewerter bewertet. Die HEP KVG hat BKB Bayer, Kwasny, Brauer, Deutsch + Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim mit der Bewertung der Objektgesellschaften beauftragt. Die Bewertung wird für künftig erforderliche Erstbewertungen von Objektgesellschaften unter Beachtung des IDW Standard 1 „Grundsätze zur Durch- führung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachaus- schusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Demnach gelangt ein Discounted Cash Flow Modell zur An- wendung. Die zu diskontierenden Cash-Flows werden jeweils unter Beachtung folgender wesentlicher Parameter ermittelt: > Nennleistung > Einspeisetarif > Spezifischer Ertrag > Moduldegradation > Kosten für Managementdienstleistungen > Kosten für Wartung und Instandhaltung > Rechts- und Steuerberatungskosten > Sonstige Kosten > Steuern Veräußerungserlös nach Ablauf der vertraglich fixierten oder ge- setzlich garantierten Einspeisevergütung. Die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes wird unter Anwen- dung des Capital-Assets-Pricing-Model (CAPM) vorgenommen. Bewertungsstichtag ist jeweils der Tag, an dem die Solaranlagen der Objektgesellschaften an das öffentliche Stromnetz gehen und erstmals Strom produzieren Mindestens einmal im Jahr werden die Vermögensgegenstän- de und Schulden des jeweiligen Spezial-AIF bewertet und der Nettoinventarwert ermittelt. Die Division des Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt bei dem je- weiligen Spezial-AIF den Nettoinventarwert je Anteil. Der Betrag kann im Zeitablauf über oder unter dem ursprünglichen Nomi- nalwert liegen. Zur Ermittlung des Nettoinventarwertes auf Ebene der Spezi- al-AIFs werden Vermögensgegenstände und Schulden wie folgt bewertet: Die Anteile an den Objektgesellschaften werden unter Beach- tung des IDW S1 bewertet. Es wird ein Discounted Cash Flow Modell angewendet. Der Diskontierungszinssatz wird durch das CAPM ermittelt. Barmittel werden mit Ihrem Nennbetrag ange- setzt. Schwer zu bewertende Vermögenswerte gemäß § 165 Abs. 2 Nr. 19 KAGB werden prognosegemäß nicht zum Vermö- gen des Publikums-AIF gehören.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.