Erstellung. Die Silvaplaner-Bänkli werden aus einheimischem Arvenholz hergestellt. Die Länge beträgt rund 2 m. Für die Sponsoren besteht die Möglichkeit, eine Gravur, 20 Zeichen sind im Preis inklusive, einschnitzen zu lassen: Persönliche Gravur auf der Vorderseite der Lehne und auf der Rückseite «Silvaplana» Persönliche Gravur auf der Rückseite der Lehne und auf der Vorderseite «Silvaplana» Persönliche Gravur auf Vorderseite der Lehne und Logo «Silvaplana» rechts (klein) auf der Vorderseite
Erstellung. Lieferung von Planunterlagen
Erstellung. Die Produzentin beabsichtigt die Erstellung und Entwicklung eines Serienkonzepts/Bibel (nachstehend "Werk"), welches für die Produktion einer audiovisuellen Serie bestimmt ist. Die Erstellung und die Entwicklungen basieren auf: .....................................................................
Erstellung. 2. Abgewiesene Forderungen
Erstellung. Die Erstellung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in der gewählten Fremdsprache.
Erstellung. 3.1 Die beiden Parteien erstellen folgende Flächen mit den darauf befindlichen Bauten und Anlagen. - Bezirk Schwyz (rot schraffierte Fläche) 18‘344 m2 48% - Gemeinde Arth (blau schraffierte Fläche) 19‘609 m2 52% - Total Grundstückfläche 37‘953 m2 100%
Erstellung. Durch Bezirk Schwyz
Erstellung. 2.2.1 Shore und der Kunde werden sich im ersten Schritt, bevorzugt telefonisch, über das geplante Layout und die geplanten Inhalte der Website (und ggf. der Web-App; nachfolgend gemeinsam die „Website“) grob abstimmen.
Erstellung. Der Inhalt der Speziellen Gütevorschriften hat den Vereinssatzungen des GRIS und den Allgemeinen Gütevorschriften des GRIS zu entsprechen. Der Weg zur Erstellung einer Gütevorschrift ist wie folgt: • Antrag auf Erstellung einer neuen Gütevorschrift wird in der jeweiligen GRIS-Sektion behandelt • Bei positiver Entscheidung der Sektion – Auftrag an den Gütezeichenausschuss (GZA) • Bei negativer Entscheidung der Sektion – Behandlung im Vorstand • Die zuständige Sektion erstellt einen in der Sektion abgestimmten, ersten Vorschlag für eine neue oder zu aktualisierende Spezielle Gütevorschrift • Diskussion der Entwürfe im GZA und in Folge Beschluss zur Freigabe und Weiterleitung an die Gremien (Technischer Aufsichtsrat (TAR), GRIS-Vorstand, Arbeitsgemeinschaft Österreichische Güteanforderungen für Erzeugnisse im Siedlungswasserbau (ARGE ÖGA), Zertifizierungsstelle) • Stellungnahme des TAR • Kenntnisnahme / allfällige Stellungnahmen durch die ARGE ÖGA • Beschlussfassung und in Kraftsetzung der Speziellen Gütevorschrift durch den GRIS-Vorstand. Das Datum der Beschlussfassung ist das Ausgabedatum der jeweiligen Speziellen Gütevorschrift. • Die Spezielle Gütevorschrift wird den Organen und Mitgliedern des GRIS, den Gütezeicheninhabern, der Zertifizierungsstelle sowie den jeweiligen Prüf- und Inspektionsstellen zur Kenntnis gebracht und auf der Homepage des GRIS (xxx.xxxx.xx) zum öffentlichen Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Erstellung. Innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der entsprechenden Zahlung gemäß dem Agreement und den von DigiCert geforderten Angaben für die Erstellung eines Root und/oder Intermediate Certificate gemäß Unterpunkt (b) unten wird DigiCert ein Root und/oder Intermediate Certificate für die Ausstellung von (i) nicht öffentlich vertrauenswürdigen Zertifikaten über das Portal oder (ii) öffentlich vertrauenswürdigen Zertifikaten gemäß den Angaben in einem Bestellformular erstellen. Ein „privates Zertifikat“ bedeutet ein Zertifikat, das nicht in einen Trust Store eingebettet ist. Ein „Root Certificate“ bedeutet ein selbstsigniertes Zertifikat, das in einem sicheren Offlinezustand gespeichert ist und für die Ausstellung sonstiger Zertifikate genutzt wird. „Intermediate Certificate“ bedeutet ein Zertifikat, das mit einem Private Key, der dem Root Certificate entspricht, signiert wird und das für die Ausstellung von Zertifikaten zur Nutzung durch den Kunden verwendet wird.