Zusatzpakete Musterklauseln

Zusatzpakete. Zusatzpakete regeln die Abrechnung von Leistungen, die über jene des Basistarifs und Tarifpakets hinausgehen. Sie können u. a. zusätzliche Freieinheiten beinhalten. Die Gebühr für das Zusatzpaket wird zum Zeitpunkt des Kaufs vom bestehenden Guthaben abgezogen. Zusatzpakete können entweder einmalig oder in regelmäßigen Abständen angeboten und entsprechend gebucht und verrechnet werden. Inkludierte Leistungen (z. B. Freieinheiten, Datenvolumina) in Tarif- und Zusatzpaketen können nach einer in den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen geregelten Laufzeit ihre Gültigkeit verlieren. Diese Laufzeit bezeichnet T-Mobile als Abrechnungsperiode. Die Übertragung nicht beanspruchter Leistungen in nachfolgende Abrechnungsperioden (Rückerstattung) des jeweiligen Guthabens ist ausgeschlossen.
Zusatzpakete. Der Kunde kann zu seiner Lichtcloud - verschiedene Zusatzpakete bestellen. Diese, sind wenn bestellt, im Konfiguration Formular Cloud aufgelistet. original (consumer Paket) vorliegen. Auch ist eine Lieferung vor Belieferung der ZERO Cloud nicht möglich. Der ZERO Cloud Hauptvertrag muss erst laufen, bevor zus. Abnehmer beliefert werden können. - Wärmepumpen, Nachspeicheröfen usw. genutzt werden. Nichtverbrauchte kWh werden wie in der Konfiguration beschrieben vergütet bzw. bei Mehrverbrauch zum entsprechenden kWh berechnet. Der Mehrverbrauch Preis in kWh unterliegt keinem Preisschutz. kWh die im Wärme Bereich nicht genutzt werden können nicht auf andere Mengen, wie z.B. Lichtstrom, Emove oder sonstigem verrechnet werden. Der Kunde hat die Möglichkeit bei ausgewählten e.move Paketen einen Teil seiner kWh ausserhalb seines Produktionsbereiches zu nutzen. Beispiel. Der Kunde kauft ein Paket mit 1000 kWh zum elektrischen Tanken in der sogenannten Home Area, so kann der hier beschriebene Strom genutzt werden um an der Produktions- stelle diese kWh Anzahl zu tanken. Zusätzlich verfügt das emove Paket über eine Freimenge z.B. 500 kWh - out of Home Area, was bedeutet, der ausserhalb der Produktion verbrauchte Strom, kann hier bis zur angegebenen Menge getankt werden. Mehrverbrauch Home / sowie out of Home Area - wird nachberechnet, die Konditionen finden Sie unter xxx.xxxxxxx000.xx. Der Mehrverbrauch unterliegt keinem Preisschutz. Weniger verbrauchter Strom der Home Area, also in diesem Beispiel 1000 kWh kann auch als Lichtstrom verbraucht werden. Hier wird kein Unterschied gemacht. Dieser nicht verbrauchte Strom wird wie unter Punkt 2.1 mit 8 Cent vergütet. Weniger Strom ausserhalb der Produktion also sogenannte Out of Home Area, verfällt am 31.12 eines jeden Jahres und kann nicht verrechnet oder in das nächste Jahr genommen werden. Die monatliche Gebühr steht ebenfalls im Konfigurations- Formular. Eine Liste der zu nutzenden "Out of Home Area" Ladestationen findet der Kunde in der dafür vorgesehenen App. Zur Nutzung benötigt der Kunde die freigeschaltete e.move Card.
Zusatzpakete 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.