Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft Musterklauseln

Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Gesamtsystem entsprechend den vertraglichen Vereinbarun- gen zu erstellen und dessen Betriebsbereitschaft* herbeizuführen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den anlässlich der vorgenannten Tätigkeiten für den Auftraggeber insoweit erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an den Ergebnissen der Installati- on*, der Konfiguration*, des Customizing* und der Integration* sowie an den Protokollen und sonsti- gen damit im Zusammenhang stehenden Materialien, Datenbankwerken und Datenbanken die Rech- te gemäß Ziffern 2.3.2.1 und 2.3.2.3 ein.
Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Gesamtsystem entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu erstellen und dessen Betriebsbereitschaft* herbeizuführen. Dazu hat der Auftragnehmer die einzelnen von ihm zu liefernden oder zu erstellenden Systemkomponenten* sowie die durch den Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten* aufzustellen, zu installieren*, zu customizen* und zu integrieren*. Dies erfolgt jeweils nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung bzw., sofern sich daraus nichts ergibt, soweit zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems erforderlich. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den anlässlich der vorgenannten Tätigkeiten für den Auftraggeber insoweit erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an den Ergebnissen der Installation*, des Customizing* und der Integration* sowie an den Protokollen und sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Materialien, Datenbankwerken und Datenbanken die Rechte gemäß Ziffern 2.3.2.1 und 2.3.2.4 ein. Soweit vorbestehende Materialien wie z.B. Vorlagen, Konzepte und Dokumentationen urheberrechtlich geschützt sind, erhält der Auftraggeber jedoch kein Bearbeitungsrecht sowie kein Recht zur Unterlizenzierung, es sei denn, dass einer dieser Ausschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften unzulässig ist.
Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. In diesem Zusammenhang sind die zu liefernden und zu erstellenden Systemkomponenten • zu installieren und bis auf den Server aufzustellen • zu customizen (Anpassung auf Objektcodeebene) • in die Systemumgebung des Auftraggebers zu integrieren. Es ist darüber hinaus eine Test und Pilotphase durchzuführen. Die Leistungen erfolgen gemäß Anlagen Nrn. 1 bis 7. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis beträgt 9.600,00 Euro netto. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien (Konzepte, Dokumentationen) Bearbeitungsrechte eingeräumt.
Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft