Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) Musterklauseln

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). (1) Der Kontoinhaber hat dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat schriftlich zu erteilen. Damit autorisiert er gegenüber der Bank die Einlösung von SEPA-Fir- menlastschriften des Zahlungsempfängers. (2) In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Konto- inhabers enthalten sein: - Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kontoinhabers mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und - Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA- Firmenlastschriften einzulösen. (3) Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten: - Bezeichnung des Zahlungsempfängers, - eine Gläubiger-Identifikationsnummer, - Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, - Name des Kontoinhabers, - Bezeichnung der Bank des Kontoinhabers und - seine Kundenkennung (IBAN bzw. bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb der EU-/EWR-Staaten IBAN und BIC, siehe Allgemeines). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: • Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und • Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: • Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 vergeben), • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie • Name des Zahlers, • Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), • Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz • bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, • ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und • kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Ein- lösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Auto- risierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine Gläubigeridentifikationsnummer, Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In die- ser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, über- mitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit der Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)

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  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.