Erklärungen des Kunden Musterklauseln

Erklärungen des Kunden. Sollte sich eine Verbesserung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergeben, verpflichtet sich der Kunde, selbständig die vereinbarten Teilzahlungen zu erhöhen. Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung weder zahlungsunfähig im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 Insolvenzordnung ist, noch dass er im Sinne des § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung droht, zahlungsunfähig zu werden.
Erklärungen des Kunden. 1. Der Kunde erklärt, dass:
Erklärungen des Kunden. 1. Der Kunde erklärt und sichert der AKCENTA zu, dass:
Erklärungen des Kunden. Der Kunde billigt ausdrücklich, dass die Bank von der Verpflichtung zur Aufsicht des Vermögensverwalters befreit ist, ebenso von der Verpflichtung zur Überprüfung der vom Vermögensverwalter geleisteten Verwaltung oder der vom Vermögensverwalter übermittelten Aufträge und insbeson- dere der Überprüfung ihrer Eignung im Hinblick auf das Anlegerprofil des Kunden sowie ihrer Übereinstimmung mit seinen Anlagezielen, seiner Risikobereitschaft sowie sei- nen Kenntnissen und seiner Erfahrung. Ebenso anerkennt der Kunde, dass die Bank nicht verpflich- tet ist, auf die Einhaltung der Verhaltensregeln durch den Vermögensverwalter zu achten oder Warnungen zugunsten des Kunden auszusprechen. Im Hinblick auf die Ermittlung eines Anlegerprofils im Rahmen der Ausführung seines Mandats erklärt der Kunde, dass ihm bewusst ist und er billigt, dass der Vermögensverwalter allein für die Bewertung seiner finan- ziellen Situation, seiner Anlageziele und seiner Kenntnisse und Erfahrung im Finanzbereich sowie seiner etwaigen nachhaltigkeitsbezogenen Präferenzen verantwortlich ist. Der Kunde erklärt, sich dessen bewusst zu sein, dass Anlagen in Finanz- oder Geldmarktinstrumenten Risiken beinhalten, so zum Beispiel konjunkturell bedingte Risiken, Risiken aufgrund der Qualität des Emittenten oder des Handelspartners, Fremdwährungs- oder Zinsrisiken, und dass diese Verluste oder zusätzliche Kosten zu seinen Lasten bedingen können. Wenn das Mandat die Vollmacht des Vermögensverwalters umfasst, für Rechnung des Kunden zum Zweck der Absicherung und/oder der Spekulation in Produkte, die erfahrenen Anlegern vorbehalten sind, in komplexe Instrumente oder in derivative Instrumente zu investieren, bestätigt der Kunde, dass ihm die diesen Instrumenten innewohnenden Risiken bekannt sind. Die Verpflichtung, Informationen über solche Instrumente bereitzustellen, obliegt dem Vermögensverwalter. Der Vermögensverwalter und der Kunde entbinden die Bank in dieser Hinsicht von jeglicher Verantwortung. Der Kunde billigt, dass der Vermögensverwalter Vorschüsse oder Darlehen im Rahmen des vom Kunden gestellten und von der Bank gemäß ihren internen Regeln genehmigten Kreditantrags bis in der maximal zulässigen Höhe ver- wenden kann, um durch Anlagen in Wertpapieren einen Hebeleffekt zu erzielen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vermögensverwalter, den Kunden über die Risiken des Hebeleffekts in Verbindung mit einem Kredit oder Anlagen in Derivaten aufzuklären. Der Kunde beauftragt den Vermögensverwalte...
Erklärungen des Kunden. ☐ Der Kunde stimmt den oben gemachten Angaben zu und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle seine oben genannten Anforderungen und Bedürfnisse und Ziele vom Versicherungsnehmer klar, genau, vollständig und verständlich aufgezeichnet wurden und dass ihm die Informationen ebenfalls verständlich, klar und genau erteilt wurden. ☐ Der Kunde erklärt, dass er das Original dieses Dokumentes übernahm und dass er zur Kenntnis nimmt, dass der Versicherungsvermittler die zweite Ausfertigung erhält. ☐Der Kunde bestätigt, dass er damit bekannt gemacht wurde, dass unter Vereinbarung der Versicherung nicht der Abschluss des Versicherungsvertrags zu verstehen ist, sondern der sog. Beitritt zu dem bereits existierenden Versicherungsverhältnis (zum Rahmenversicherungsvertrag). Mit dem Beitritt zur Versicherung wird der Kunde keine Vertragspartei des Versicherungsvertrags (Versicherungsnehmer), daher hat er keine Rechte und Pflichten, die sich nur auf den Versicherungsnehmer beziehen, insbesondere kann er den Versicherungsvertrag und die vereinbarte Versicherung nicht ändern oder ergänzen. Eine Änderung oder die Absicht, seine Versicherung zu beenden, hat er jeweils mit dem Versicherungsnehmer zu vereinbaren. Nur der Versicherungsnehmer ist (im Einklang mit dem Gesetz, den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag) berechtigt und gleichzeitig verpflichtet, das Erlöschen oder die Änderung der Versicherung an den Versicherer zu melden. Diese Versicherung kann nicht getrennt von der vom Versicherungsnehmer erbrachten Dienstleistung vereinbart werden. Wenn sich der Kunde für eine individuelle Reiseversicherung entscheidet, ist er nicht verpflichtet, den vom Versicherungsnehmer vereinbarten Rahmenversicherungsvertrag beizutreten Grundlegende Informationen über den Versicherer und über die angebotene Versicherung in dem in den Rechtsvorschriften geforderten Umfang, einschl. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten werden in Form der Übergabe der Versicherungsbedingungen erteilt, die ebenfalls die obligatorischen vorvertraglichen Informationen für die Versicherungskunden enthalten. Zur Erteilung einiger weiterer Informationen ist der Versicherer auch während der Versicherungsdauer verpflichtet, und zwar insbesondere jeglicher Tatsachen, die die Änderung oder das Erlöschen der Versicherung nach dem vom Versicherungsnehmer vereinbarten Rahmenversicherungsvertrag betreffen. Der Kunde erklärt und bestätigt, dass er ausdrücklich um die Zus...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.