Common use of Erwachsenenangebote Clause in Contracts

Erwachsenenangebote. 4.6.1 Vodafone macht Angebote nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Rahmen des VoD-Angebots nur Erwachsenen zugänglich („Erwachsenenangebote“ oder „FSK-18-Angebote“). a) Vodafone gewährt den Zugang zu Erwachsenenangeboten nur natürlichen Personen, deren Voll- jährigkeit über eine persönliche Identifizierung geprüft wurde. Die persönliche Identifizierung und die spätere Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang erfolgen über die Erwachsenen-/ FSK-18-PIN. Die Erwachsenen-/FSK-18-PIN wird dem Kunden des VoD-Angebots nach Anforderung im Rahmen des „Express Ident“-Verfahrens (Vorlage und Überprüfung eines amtlichen Ausweises durch den Zusteller persönlich) oder eines vergleichbaren Verfahrens ausgehändigt. b) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von FSK-18-Angeboten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten. Wer FSK-18-Angebote Jugendlichen oder Kindern vorführt oder ihnen Zugang zu FSK-18-Angeboten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Der Kunde wird die Erwachsenen-/FSK-18-PIN deshalb vertraulich behandeln und gegen un- befugten Zugriff durch Personen unter 18 oder sonstige unbefugte Dritte sichern. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dritte nicht in der Lage sind, über die Erwachsenen-/FSK-18-PIN oder in sonstiger Weise die Identifizierung und Authentifizierung zu umgehen. Besteht der Verdacht, dass Personen unter 18 oder unbefugte Dritte Kenntnis von der Erwachsenen-/FSK-18-PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. c) Besteht der begründete Verdacht, dass Personen unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu FSK-18-Angeboten haben, kann Vodafone den Kunden durch eine Sperre sofort vom Dienst ausschließen. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erwachsenenangebote. 4.6.1 3.6.1 Vodafone macht Angebote nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Rahmen des VoD-Angebots nur Erwachsenen zugänglich („Erwachsenenangebote“ oder „FSK-18-Angebote“). a) Vodafone gewährt den Zugang zu Erwachsenenangeboten nur natürlichen Personen, deren Voll- jährigkeit über eine persönliche Identifizierung geprüft wurde. Die persönliche Identifizierung und die spätere Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang erfolgen über die Erwachsenen-/ FSK-18-PIN. Die Erwachsenen-/FSK-18-PIN wird dem Kunden des VoD-Angebots nach Anforderung im Rahmen des „Express Ident“-Verfahrens ExpressIdent“-Verfahrens (Vorlage und Überprüfung eines amtlichen Ausweises durch den Zusteller persönlich) oder eines vergleichbaren Verfahrens ausgehändigt. b) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von FSK-18-Angeboten die gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen zum Jugendschutz einzuhalten. Wer FSK-18-Angebote Jugendlichen oder Kindern vorführt vor führt oder ihnen Zugang zu FSK-18-Angeboten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Der Kunde wird die Erwachsenen-/FSK-18-PIN deshalb vertraulich behandeln und gegen un- befugten unbefugten Zugriff durch Personen unter 18 oder sonstige unbefugte Dritte sichern. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dritte nicht in der Lage sind, über die Erwachsenen-/FSK-18Erwachsenen-/ FSK-18-PIN oder in sonstiger Weise die Identifizierung und Authentifizierung zu umgehen. Besteht der Verdacht, dass Personen unter 18 oder unbefugte Dritte Kenntnis von der Erwachsenen-/FSK-18Erwachsenen-/FSK- 18-PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. c) Besteht der begründete Verdacht, dass Personen unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu FSK-18-Angeboten haben, kann Vodafone den Kunden durch eine Sperre sofort vom Dienst ausschließen. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erwachsenenangebote. 4.6.1 2.6.1 Vodafone macht Angebote nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Rahmen des VoD-Angebots nur Erwachsenen zugänglich („Erwachsenenangebote“ oder „FSK-18-Angebote“). a) Vodafone gewährt den Zugang zu Erwachsenenangeboten nur natürlichen Personen, deren Voll- jährigkeit über eine persönliche Identifizierung geprüft wurde. Die persönliche Identifizierung und die spätere Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang erfolgen über die Erwachsenen-/ FSK-18-PIN. Die Erwachsenen-/FSK-18-PIN wird dem Kunden des VoD-Angebots nach Anforderung im Rahmen des „Express Ident“-Verfahrens (Vorlage und Überprüfung eines amtlichen Ausweises durch den Zusteller persönlich) oder eines vergleichbaren Verfahrens ausgehändigt. b) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von FSK-18-Angeboten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten. Wer FSK-18-Angebote Jugendlichen oder Kindern vorführt oder ihnen Zugang zu FSK-18-Angeboten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Der Kunde wird die Erwachsenen-/FSK-18-PIN deshalb vertraulich behandeln und gegen un- befugten Zugriff durch Personen unter 18 oder sonstige unbefugte Dritte sichern. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dritte nicht in der Lage sind, über die Erwachsenen-/FSK-18-PIN oder in sonstiger Weise die Identifizierung und Authentifizierung zu umgehen. Besteht der Verdacht, dass Personen unter 18 oder unbefugte Dritte Kenntnis von der Erwachsenen-/FSK-18-PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. c) Besteht der begründete Verdacht, dass Personen unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu FSK-18-Angeboten haben, kann Vodafone den Kunden durch eine Sperre sofort vom Dienst ausschließen. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erwachsenenangebote. 4.6.1 3.6.1 Soweit Vodafone macht Angebote nach § §4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Rahmen des VoD-Angebots macht, sind diese nur Erwachsenen zugänglich („Erwachsenenangebote“ oder „FSK-18-Angebote“). a) Vodafone gewährt den Zugang zu Erwachsenenangeboten nur natürlichen Personen, deren Voll- jährigkeit über eine persönliche Identifizierung geprüft wurde. Die persönliche Identifizierung und die spätere Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang erfolgen über die Erwachsenen-/ FSK-18-PIN. Die Erwachsenen-/FSK-18-PIN wird dem Kunden des VoD-Angebots nach Anforderung im Rahmen des „Express Ident“-Verfahrens ExpressIdent“-Verfahrens (Vorlage und Überprüfung eines amtlichen Ausweises durch den Zusteller persönlich) oder eines vergleichbaren Verfahrens ausgehändigt. b) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von FSK-18-Angeboten die gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen zum Jugendschutz einzuhalten. Wer FSK-18-Angebote Jugendlichen oder Kindern vorführt vor führt oder ihnen Zugang zu FSK-18-Angeboten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Der Kunde wird die Erwachsenen-/FSK-18-PIN deshalb vertraulich behandeln und gegen un- befugten unbefugten Zugriff durch Personen unter 18 oder sonstige unbefugte Dritte sichern. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass Dritte nicht in der Lage sind, über die Erwachsenen-/FSK-18Erwachsenen-/ FSK-18-PIN oder in sonstiger Weise die Identifizierung und Authentifizierung zu umgehen. Besteht der Verdacht, dass Personen unter 18 oder unbefugte Dritte Kenntnis von der Erwachsenen-/FSK-18Erwachsenen-/FSK- 18-PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren. c) Besteht der begründete Verdacht, dass Personen unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu FSK-18-Angeboten haben, kann Vodafone den Kunden durch eine Sperre sofort vom Dienst ausschließen. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.

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