Erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung. Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für erwei- terte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung in gleichem Umfang wie die zugrundeliegende Maßnahme zu dem festgesetzten Prozentsatz des gewählten Tarifs. Zu den erstattungsfähigen erweiterten Maßnahmen zur Schmerz- ausschaltung zählen beispielsweise: • Akupunktur; • Hypnose; • Vollnarkose; • Lachgas-Sedierung oder • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
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